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PUR Volumenkleber Permafix 1166

Artikelnummer: 116PF


Beschreibung

Permafix 1166

PUR Volumen-Kleber, Polyurethan, 750ml

Beschreibung

 

Zum Verkleben von Baustoffen mit grossen Klebeflächen sowie Dämmplatten, Trockenbauplatten, Holzkonstruktionen und Mauerwerkssteine. Rasche Aushärtung und deshalb speditive Weiterarbeit. Gleicht Unebenheiten aus.

  • 1 Dose entspricht ca. 25 kg Klebemörtel
  • Nach 2 Stunden ausgehärtet
  • Mit Pistole zu verarbeiten
  • Baustoffklasse B1 (DIN 4102) - Schwer brennbar

Download technisches Datenblatt

https://permapack.ch/tradepro/shop/artikel/allgemein/Permafix-1166-Technisches-Datenblatt.pdf

Download Sicherheitsdatenblatt

https://permapack.ch/tradepro/shop/artikel/allgemein/20-Permafix%201166_%20PUR%20Volumen-Kleber-SICHERHEITSDATENBLATT-de-CH.pdf


 Mögliche Gefahren
1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP)
Aerosol 1; H222; H229 Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung
bersten.
Skin Irrit. 2; H315 Verursacht Hautreizungen.
Eye Irrit. 2; H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Resp. Sens. 1; H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden
verursachen.
Skin Sens. 1; H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Carc. 2; H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
STOT SE 3; H335 Kann die Atemwege reizen.
STOT RE 2; H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (CLP)


 

Signalwort: Gefahr

Gefahrenhinweise: H222 Extrem entzündbares Aerosol.
H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder
Atembeschwerden verursachen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise: P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett
bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen
Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P260 Aerosol nicht einatmen.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte
Atmung sorgen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F
aussetzen.
P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Besondere Kennzeichnung
EUH204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Hinweistext für Etiketten: Enthält Diphenylmethan-diisocyanat (Isomere/Homologe)
.3 Sonstige Gefahren
Ohne ausreichende Belüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.
Einatmen kann zu Reizungen der Atemwege und Schleimhäute führen.
Hohe Mengen können zu narkotischer Wirkung führen.
Bei Personen, die bereits für Diisocyanate sensibilisiert sind, kann der Umgang mit
diesem Produkt allergische Reaktionen auslösen.
Bei Asthma, ekzematösen Hauterkrankungen oder Hautproblemen Kontakt,
einschließlich Hautkontakt, mit dem Produkt vermeiden.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Permafix 1166, PUR Volumen-Kleber
Materialnummer PF1166
Überarbeitet am: 23.10.2020 Gedruckt: 13.8.2021
Version: 11 Sprache: de-CH Seite: 1 von 14
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des
Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname: Permafix 1166, PUR Volumen-Kleber
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Allgemeine Verwendung: Polyurethan-Schaum, Dichtungsmittel
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenbezeichnung: Permapack AG
Straße/Postfach: Reitbahnstrasse 51
PLZ, Ort: 9401 Rorschach
Schweiz
Telefon: +41 71 844 12 12
Telefax: +41 71 844 12 13
Auskunft gebender Bereich:
Anwendungstechnik,
Telefon: +41 (0) 71 844 12 12, E-Mail: info@permapack.ch
1.4 Notrufnummer
Tox. Informationszentrum, Zürich,
Telefon: +41 (0)44 251 51 51 oder Schweiz: 145

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe: nicht anwendbar
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung:
Wirkstoff mit Treibgas
Gefährliche Inhaltsstoffe:
Inhaltsstoff Bezeichnung Gehalt Einstufung
EG-Nr. 237-158-7
CAS 13674-84-5
Tris(2-Chlor-1-
methylethyl)
phosphat
10 - 20 % Acute Tox. 4; H302.
Listennr. 618-498-9
CAS 9016-87-9
Diphenylmethan-
diisocyanat
(Isomere/
Homologe)
10 - 20 % Acute Tox. 4; H332.
Skin Irrit. 2; H315. Eye Irrit. 2; H319.
Resp. Sens. 1; H334.
Skin Sens. 1; H317. Carc. 2; H351.
STOT SE 3; H335. STOT RE 2; H373.
REACH 01-2119472128-37-xxxx
EG-Nr. 204-065-8
CAS 115-10-6
Dimethylether 5 - 10 % Flam. Gas 1; H220.
Press. Gas (Liq.); H280.
REACH 01-2119485395-27-xxxx
EG-Nr. 200-857-2
CAS 75-28-5
i-Butan; <0,1%
Butadien
5 - 10 % Flam. Gas 1; H220.
Press. Gas (Liq.); H280.
REACH 01-2119486944-21-xxxx
EG-Nr. 200-827-9
CAS 74-98-6
Propan 2,5 - 5 % Flam. Gas 1; H220.
Press. Gas (Liq.); H280.
Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Alle
kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen.
Bei Einatmen: Betroffenen an die frische Luft bringen; falls erforderlich, Gerätebeatmung bzw.
Sauerstoffzufuhr. Verletzten ruhig lagern und sofort Arzt hinzuziehen. Bei Gefahr von
Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Bei Beschwerden Arzt
aufsuchen.
Nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen, und falls verfügbar, reichlich Polyethylenglykol
400 auftragen. Bei Hautreaktionen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt: Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Anschließend
unverzüglich Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken: Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Erbrechen nicht ohne ärztliche Anweisung herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Niemals darf einem Bewusstlosen etwas über den Mund verabreicht werden..

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Kann die Atemwege reizen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter
Exposition.
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden
verursachen. Verursacht Hautreizungen.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung.
Husten, Atemstörungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl, Alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid (CO2).
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Dämpfe bilden mit Luft explosionsfähige Gemische, die schwerer als Luft sind. Sie wälzen
sich am Boden entlang und können bei Zündung über weite Strecken zurückschlagen.
Beim Erhitzen oder im Brandfall ist die Bildung giftiger Gase möglich.:
Chlorwasserstoff (HCl), Cyanwasserstoff (HCN), Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid und
Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Feuerschutzkleidung tragen.
Zusätzliche Hinweise: Erhitzen führt zu Drucksteigerung: Berst- und Explosionsgefahr. Gefährdete Behälter mit
Sprühwasser kühlen.
Wenn gefahrlos möglich, unbeschädigte Behälter aus der Gefahrenzone entfernen.
Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand
aus der Entfernung bekämpfen.
Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Aerosol nicht einatmen.
Substanzkontakt vermeiden.
Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. Für ausreichende Lüftung sorgen.
Geeignete Schutzausrüstung tragen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem
Tragen waschen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Gefährdetes Gebiet in Windrichtung absperren und Anwohner warnen

6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern. Explosionsgefahr!
Bei Freisetzung zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Erstarren lassen.
Umgebung gut nachreinigen.
Bei größeren Mengen: Mechanisch aufnehmen (beim Abpumpen Ex-Schutz beachten).
Zusätzliche Hinweise: Explosionsgeschützte Geräte und funkenfreie Werkzeuge verwenden.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und
vor erneutem Tragen waschen. Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz
sorgen. Aerosole und/oder Dämpfe in höheren Konzentrationen an der Arbeitsstätte
absaugen. Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Geeignete Schutzausrüstung tragen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Vor den Pausen und bei Arbeitsende
Hände waschen. Ausreichende Belüftung während und nach Gebrauch sicherstellen, um
eine Dampfansammlung zu verhindern. Arbeitsstätte mit einer Augendusche und einer
Körperdusche (Notdusche) versehen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen
Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Nicht durchstechen oder verbrennen, auch
nicht nach Gebrauch. Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Behälter trocken halten. Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
Behälter aufrecht lagern.
Zusammenlagerungshinweise:
Nicht mit brandfördernden und selbstentzündlichen Stoffen sowie leichtentzündlichen
Feststoffen zusammen lagern. Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern. Von
Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert
115-10-6 Dimethylether Europa: IOELV: TWA 1920 mg/m³; 1000 ppm
Schweiz: MAK Langzeit 1910 mg/m³; 1000 ppm
75-28-5 i-Butan; <0,1% Butadien Schweiz: MAK Kurzzeit 7600 mg/m³; 3200 ppm
Schweiz: MAK Langzeit 1900 mg/m³; 800 ppm
74-98-6 Propan Schweiz: MAK Kurzzeit 7200 mg/m³; 4000 ppm
Schweiz: MAK Langzeit 1800 mg/m³; 1000 ppm
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung des Arbeitsraumes und/oder Absaugeinrichtung am Arbeitsplatz sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz: Bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist ein Atemschutzgerät zu tragen.
Beim Spritzen Atemschutz erforderlich.
Kombinationsfilter A2-P2 gemäß EN 14387 benutzen.
Bei Auftreten höherer Konzentrationen: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
tragen.
Handschutz: Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Empfehlung: Handschuhmaterial: Fluorkautschuk (Viton) - Schichtstärke: 0,4 mm
Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): > 30 min
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und
Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Die Schutzhandschuhe sollen bei den ersten Abnutzungserscheinungen ersetzt werden.
Augenschutz: Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.
Körperschutz: Flammhemmende antistatische und chemikalienbeständige Schutzkleidung tragen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen
Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Nicht gegen offene Flamme oder andere
Zündquelle sprühen. Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Kontaminierte Kleidung ausziehen und
vor erneutem Tragen waschen.
Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Bei der Arbeit
nicht essen und trinken. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Arbeitsstätte mit einer Augendusche und einer Körperdusche (Notdusche) versehen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Siehe "6.2 Umweltschutzmaßnahmen".

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen: Aggregatzustand bei 20 °C und 101,3 kPa: flüssig
Form: Aerosol
Farbe: verschieden, je nach Einfärbung
Geruch: nach Ether
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar
pH-Wert: Keine Daten verfügbar
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Keine Daten verfügbar
Siedebeginn und Siedebereich: Keine Daten verfügbar
Flammpunkt/Flammpunktbereich: Keine Daten verfügbar
Verdampfungsgeschwindigkeit: Keine Daten verfügbar
Entzündbarkeit: Extrem entzündbares Aerosol.
Explosionsgrenzen: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: 5100 hPa
Dampfdichte: Keine Daten verfügbar
Dichte: bei 20 °C: 1,04 g/mL
Löslichkeit: Keine Daten verfügbar
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Viskosität, kinematisch: Keine Daten verfügbar
Explosive Eigenschaften: Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Oxidierende Eigenschaften: Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben
Weitere Angaben: Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Extrem entzündbares Aerosol. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen
Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Nicht durchstechen oder verbrennen, auch
nicht nach Gebrauch. Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. Vor
Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen

10.5 Unverträgliche Materialien
Oxidationsmittel
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte, wenn die Vorschriften für die Lagerung und
Umgang beachtet werden.
Thermische Zersetzung: Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikologische Wirkungen: Die Aussagen sind von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet. Für das
Produkt als solches liegen keine toxikologischen Daten vor.
Akute Toxizität (oral): Fehlende Daten.
Akute Toxizität (dermal): Fehlende Daten.
Akute Toxizität (inhalativ): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Skin Irrit. 2; H315 = Verursacht Hautreizungen.
Schwere Augenschädigung/-reizung: Eye Irrit. 2; H319 = Verursacht schwere Augenreizung.
Sensibilisierung der Atemwege: Resp. Sens. 1; H334 = Kann bei Einatmen Allergie,
asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
Sensibilisierung der Haut: Skin Sens. 1; H317 = Kann allergische Hautreaktionen
verursachen.
Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Fehlende Daten.
Karzinogenität: Carc. 2; H351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Reproduktionstoxizität: Fehlende Daten.
Wirkungen auf und über die Muttermilch: Fehlende Daten.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT SE 3; H335 = Kann die
Atemwege reizen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): STOT RE 2; H373 = Kann die
Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Aspirationsgefahr: Fehlende Daten.
Sonstige Angaben: Angabe zu 4,4'-Diphenylmethan-diisocyanat:
LD50 Ratte, oral: >10000 mg/kg
LD50 Kaninchen, dermal: >9400 mg/kg
ATE inhalativ (Staub/Nebel): 1,5 mg/L
Symptome
Nach Augenkontakt:
Nach direktem Augenkontakt können Brennen, Tränen und Rötung ausgelöst werden.

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität: Angabe zu 4,4'-Diphenylmethan-diisocyanat:
Fischtoxizität:
LC50 Danio rerio (Zebrabärbling): >1000 mg/L/96h
Wasserpflanzen:
EC50 Scenedesmus subspicatus >1640 mg/L/72h
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Sonstige Hinweise: Keine Daten verfügbar
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Allgemeine Hinweise: Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Abfallschlüsselnummer: 16 05 04* = Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern
* = Die Entsorgung ist nachweispflichtig.
Empfehlung: Gewerbliche Sonderabfälle sind in der Schweiz einem Entsorgungsunternehmen zu
übergeben.
Ausgehärtetes Material als brennbaren Abfall entsorgen.
Verpackung
Abfallschlüsselnummer: 15 01 10* = Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch
gefährliche Stoffe verunreinigt sind
* = Die Entsorgung ist nachweispflichtig.
Empfehlung: Vollständig entleerte Behälter je nach Material als brennbaren Abfall oder Metallabfall
entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
UN 1950

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR/RID, ADN: UN 1950, DRUCKGASPACKUNGEN
IMDG: UN 1950, AEROSOLS
IATA-DGR: UN 1950, AEROSOLS, FLAMMABLE
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR/RID, ADN: Klasse 2, Code: 5F
IMDG: Class 2.1, Subrisk -
IATA-DGR: Class 2.1
14.4 Verpackungsgruppe
ADR/RID, ADN, IATA-DGR:
entfällt
IMDG: -
14.5 Umweltgefahren
Meeresschadstoff - IMDG:
nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Landtransport (ADR/RID)
Warntafel: RID: Gefahrnummer 23, UN-Nummer UN 1950
Gefahrzettel: 2.1
Sondervorschriften: 190 327 344 625
Begrenzte Mengen: 1 L
EQ: E0
Verpackung - Anweisungen: P207 LP200
Verpackung - Sondervorschriften: PP87 RR6 L2
Sondervorschriften für die Zusammenpackung:
MP9
Tunnelbeschränkungscode: D
Binnenschiffstransport (ADN)
Gefahrzettel: 2.1
Sondervorschriften: 190 327 344 625
Begrenzte Mengen: 1 L
EQ: E0
Ausrüstung erforderlich: PP - EP - A
Lüftung: VE01,VE04

Seeschiffstransport (IMDG)
EmS: F-D, S-U
Sondervorschriften: 63, 190, 277, 327, 344, 381, 959
Begrenzte Mengen: 1000 mL
Freigestellte Mengen: E0
Verpackung - Anweisungen: P207, LP200
Verpackung - Vorschriften: PP87, L2
IBC - Anweisungen: -
IBC - Vorschriften: -
Tankanweisungen - IMO: -
Tankanweisungen - UN: -
Tankanweisungen - Vorschriften: -
Stauung und Handhabung: SW1 SW22
Trennung: SG69
Eigenschaften und Bemerkung: -
Trenngruppe: none
Lufttransport (IATA)
Gefahrzettel: Flamm. gas
Freigestellte Menge Kodierung: E0
Passagier- und Frachtflugzeug: Begrenzte Menge:
Pack.Instr. Y203 - Max. Net Qty/Pkg. 30 kg G
Passagier- und Frachtflugzeug: Pack.Instr. 203 - Max. Net Qty/Pkg. 75 kg
Nur Frachtflugzeug: Pack.Instr. 203 - Max. Net Qty/Pkg. 150 kg
Sondervorschriften: A145 A167 A802
Emergency Response Guide-Code (ERG): 10L
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß
IBC-Code
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften - Schweiz
Verordnung 814.018 über die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOCV)
14,72 Gew.-%
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5; SR 822.115): Jugendliche bis zum vollendeten
18. Lebensjahr dürfen bei ihrer Arbeit nur dann mit dieser Zubereitung in Kontakt kommen
oder dieser ausgesetzt werden, sofern das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
(BBT) oder das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine Ausnahme bewilligt hat.
Mutterschutzverordnung (SR 822.111.52): Schwangere Frauen und stillende Mütter dürfen
bei ihrer Arbeit nur dann mit dieser Zubereitung in Kontakt kommen oder dieser
ausgesetzt werden, wenn auf Grund einer Risikobeurteilung durch eine Fachperson
feststeht, dass im Kontext mit den Tätigkeiten und den getroffenen Schutzmassnahmen
die Exposition zu keinen Schädigungen für Mutter und Kind führt.
Abgabevorschriften: Nur für gewerbliche Verwender

Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten
Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC):
14,72 Gew.-%
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Verwendungsbeschränkung gemäß REACH Anhang XVII Nr.: 3, 40, 56, 74
Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen
Stoffen [Seveso-III-Richtlinie]: P3a
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Weitere Informationen
Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitt 2 und 3:
H220 = Extrem entzündbares Gas.
H222 = Extrem entzündbares Aerosol.
H229 = Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
H302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H315 = Verursacht Hautreizungen.
H317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 = Verursacht schwere Augenreizung.
H332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden
verursachen.
H335 = Kann die Atemwege reizen.
H351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H373 = Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
EUH204 = Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Abkürzungen und Akronyme:
ADN: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf Binnenwasserstraßen
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf der Straße
AGW: Arbeitsplatzgrenzwert
AS/NZS: Australische/neuseeländische Norm
ATE: Schätzwert der akuten Toxizität
CAS: Chemical Abstracts Service
CFR: Code of Federal Regulations
CLP: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
DMEL: Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung
DNEL: Abgeleitete Nicht-Effekt-Konzentration
EC50: Effektive Konzentration 50%
EG: Europäische Gemeinschaft
EN: Europäische Norm
EU: Europäische Union
IATA: Verband für den internationalen Lufttransport
IBC-Code: Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur
Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut
IMDG-Code: Gefahrgutvorschriften für den internationalen Seetransport
LC50: Median-Letalkonzentration
LD50: Letale Dosis 50%
MARPOL: Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung
durch Schiffe
OSHA: Arbeitsschutzadministration, Amerika
PBT: Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC: Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
REACH: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
STOT RE: Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition
STOT SE: Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition
MAK: Maximale Arbeitsplatz-Konzentration
UN: Vereinte Nationen
vPvB: Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
AGW: Arbeitsplatzgrenzwert
Literatur: BG Chemie:
- Merkblatt M004 'Säuren und Laugen'
- Merkblatt M044 'Isocyanate'
- Merkblatt M050 'Umgang mit Gefahrstoffen'
TRGS 430 Isocyanate - Exposition und Überwachung
TRGS 540 Sensibilisierende Stoffe
TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder
fortpflanzungsgefährdender Stoffe
Grund der letzten Änderungen:
Änderung in Abschnitt 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
Allgemeine Überarbeitung
Erstausgabedatum: 21.3.2012
Datenblatt ausstellender Bereich
Ansprechpartner: siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich

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