Brandschutz-Acryl,Permafix 532 FR
Artikelnummer: 002
Beschreibung
verkehrsweiss RAL 9016
VOC Abgabe wird separat berechnet !
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Zulassung VKF
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Beschreibung
Zur Abdichtung von Anschlussfugen bei feuerhemmenden Konstruktionen als vorbeugender Brandschutz. Optimal für poröse Untergründe im Innenbereich.
- Brandverhaltensgruppe RF2
- Wasserbasierend
- Geruchsarm
- Überstreichbar
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Permafix 532FR ACL Brandschutz
Materialnummer PF532FR
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des
Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname: Permafix 532FR ACL Brandschutz
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Allgemeine Verwendung: Dichtungsmasse
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenbezeichnung: Permapack AG
Straße/Postfach: Reitbahnstrasse 51
PLZ, Ort: 9401 Rorschach
Schweiz
Telefon: +41 71 844 12 12
Telefax: +41 71 844 12 13
Auskunft gebender Bereich:
Anwendungstechnik,
Telefon: +41 (0) 71 844 12 12, E-Mail: info@permapack.ch
1.4 Notrufnummer
Tox. Informationszentrum, Zürich,
Telefon: +41 (0)44 251 51 51 oder Schweiz: 145
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP)
Dieses Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (CLP)
Gefahrenhinweise: entfällt
Sicherheitshinweise: entfällt
Besondere Kennzeichnung
EUH208 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on und Gemisch aus
5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1)
[EG-Nr. 247-500-7 + 220-239-6]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
2.3 Sonstige Gefahren
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Keine Daten verfügbar
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe: nicht anwendbar
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung:
Acrylat-Copolymerisat und Füllstoffe
Gefährliche Inhaltsstoffe:
Inhaltsstoff Bezeichnung Gehalt Einstufung
EG-Nr. 611-341-5
CAS 55965-84-9
Gemisch aus
5-Chlor-2-
methyl-2H-
isothiazol-3-on
und
2-Methyl-2H-
isothiazol-3-on
(3:1)
< 0,0015 % Acute Tox. 3; H301. Acute Tox. 2; H310.
Acute Tox. 2; H330. Skin Corr. 1C; H314.
Eye Dam. 1; H318. Skin Sens. 1A; H317.
Aquatic Acute 1; H400 (M-Faktor = 100).
Aquatic Chronic 1; H410 (M-Faktor = 100).
(EUH071).
EG-Nr. 220-120-9
CAS 2634-33-5
1,2-
Benzisothiazol-
3(2H)-on
< 0,05 % Acute Tox. 4; H302. Skin Irrit. 2; H315.
Eye Dam. 1; H318. Skin Sens. 1; H317.
Aquatic Acute 1; H400 (M-Faktor = 1).
Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Bei Einatmen: Betroffene an die frische Luft bringen. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Mit Wasser und
Seife gründlich abwaschen. Bei Hautreaktionen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt: Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei auftretenden
oder anhaltenden Beschwerden Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken: Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein
ist). Niemals darf einem Bewusstlosen etwas über den Mund verabreicht werden. Bei
Beschwerden Arzt hinzuziehen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Kann bei bereits sensibilisierten Personen allergische Reaktionen auslösen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
Zusätzliche Hinweise: Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen. Löschwasser nicht in Kanalisation,
Erdreich oder Gewässer gelangen lassen. Kontaminiertes Löschwasser muss
entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen. Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Berührung mit
den Augen und der Haut vermeiden. Geeignete Schutzausrüstung tragen. Kontaminierte
Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Wenn möglich, Undichtigkeit
beseitigen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Mit viel Wasser verdünnen. Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die
Kanalisation gelangen lassen.
Gegebenenfalls zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder)
aufnehmen und anschließend in geschlossenem Behälter der Entsorgung zuführen.
Den verunreinigten Bereich gründlich mit Wasser abspülen.
Zusätzliche Hinweise: Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Nebel/Dampf/Aerosol
nicht einatmen.
Geeignete Schutzkleidung tragen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem
Tragen waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei Gebrauch nicht
essen, trinken oder rauchen. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
Augenspülflasche oder Augendusche im Arbeitsraum bereitstellen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Vor Hitze schützen.
Bei Handhabung größerer Mengen Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffe
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Nur im Originalbehälter aufbewahren. Behälter trocken halten.
Vor Hitze schützen. Vor Frost schützen.
Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert
55965-84-9 Gemisch aus
5-Chlor-2-methyl-2H-
isothiazol-3-on und
2-Methyl-2H-isothiazol-3-on
(3:1)
Schweiz: MAK Kurzzeit 0,4 mg/m³
(einatembare Fraktion)
Schweiz: MAK Langzeit 0,2 mg/m³
(einatembare Fraktion)
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz: Bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist ein Atemschutzgerät zu tragen.
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. Die Atemschutzfilterklasse ist
unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration (Gas/Dampf/Aerosol/Partikel)
anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen kann. Bei
Konzentrationsüberschreitung muss Isoliergerät benutzt werden!
Handschutz: Empfehlung: Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und
Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Augenschutz: Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.
Körperschutz: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Nicht in die Augen,
auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
Augenspülflasche oder Augendusche im Arbeitsraum bereitstellen
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Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen: Aggregatzustand bei 20 °C und 101,3 kPa: flüssig
Form: pastös
Farbe: verschieden, je nach Einfärbung
Geruch: Charakteristisch
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar
pH-Wert: Nicht bestimmt
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht bestimmt
Siedebeginn und Siedebereich: 100 °C
Flammpunkt/Flammpunktbereich: > 100 °C
Verdampfungsgeschwindigkeit: Nicht bestimmt
Entzündbarkeit: Nicht anwendbar
Explosionsgrenzen: UEG (Untere Explosionsgrenze): Nicht bestimmt
OEG (Obere Explosionsgrenze): Nicht bestimmt
Dampfdruck: bei 20 °C: Nicht bestimmt 23 hPa
Dampfdichte: Nicht bestimmt
Dichte: bei 20 °C: 1,59 g/cm³
Wasserlöslichkeit: Nicht-wenig mischbar
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: Nicht bestimmt
Selbstentzündungstemperatur: Nicht selbstentzündlich
Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt
Viskosität, dynamisch: Nicht bestimmt
Viskosität, kinematisch: Nicht bestimmt
Explosive Eigenschaften: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Oxidierende Eigenschaften: Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben
Zündtemperatur: 420 °C
Wassergehalt: 0,5 %
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Siehe Unterabschnitt "Möglichkeit gefährlicher Reaktionen".
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen
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10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bei vorschriftsmäßiger Lagerung und Handhabung
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Vor Frost schützen. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Von Hitzequellen,
Funken und offenen Flammen fernhalten.
10.5 Unverträgliche Materialien
Keine Daten verfügbar
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Thermische Zersetzung: Nicht bestimm
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikologische Wirkungen: Die Aussagen sind von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet. Für das
Produkt als solches liegen keine toxikologischen Daten vor.
Akute Toxizität (oral): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt.
Akute Toxizität (dermal): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Akute Toxizität (inhalativ): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Schwere Augenschädigung/-reizung: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierung der Atemwege: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierung der Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on und Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on
und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1) [EG-Nr. 247-500-7 + 220-239-6]. Kann allergische
Reaktionen hervorrufen.
Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Karzinogenität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reproduktionstoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt.
Wirkungen auf und über die Muttermilch: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Aufgrund der verfügbaren Daten
sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Aufgrund der verfügbaren Daten
sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Symptome
Bei Einatmen: In hohen Konzentrationen Reizung der Schleimhäute.
Nach Hautkontakt:
Kann nach Trocknung an der Haut haften.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Sonstige Hinweise: Keine Daten verfügbar
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Sonstige Hinweise: Keine Daten verfügbar
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
Nicht bestimmt
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Daten verfügbar
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Allgemeine Hinweise: Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen
lassen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Abfallschlüsselnummer: 08 04 10 = Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04
09 fallen
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Verpackung
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Nicht kontaminierte und restentleerte
Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
Nicht eingeschränkt
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.4 Verpackungsgruppe
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
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14.5 Umweltgefahren
Meeresschadstoff - IMDG:
nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß
IBC-Code
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften - Schweiz
Verordnung 814.018 über die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOCV)
0 Gew.-% = 0 g/L
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Abgabevorschriften: Nur für gewerbliche Verwender.
Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten
Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC):
0,9 Gew.-% = 14,4 g/L
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Verwendungsbeschränkung gemäß REACH Anhang XVII Nr.: keine
Nationale Vorschriften - Deutschland
Lagerklasse: 10 = Brennbare Flüssigkeiten, soweit nicht LGK 3
Wassergefährdungsklasse:
1 = schwach wassergefährdend (Selbsteinstufung)
Störfallverordnung: Produkt unterliegt nicht der Störfallverordnung.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Weitere Informationen
Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitt 2 und 3:
H301 = Giftig bei Verschlucken.
H302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt.
H314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H315 = Verursacht Hautreizungen.
H317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 = Verursacht schwere Augenschäden.
H330 = Lebensgefahr bei Einatmen.
H400 = Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
EUH071 = Wirkt ätzend auf die Atemwege.
EUH208 = Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on und Gemisch aus
5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1) [EG-Nr.
247-500-7 + 220-239-6]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH210 = Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Abkürzungen und Akronyme:
ADN: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf Binnenwasserstraßen
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf der Straße
AGW: Arbeitsplatzgrenzwert
AS/NZS: Australische/neuseeländische Norm
CAS: Chemical Abstracts Service
CFR: Code of Federal Regulations
CLP: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
DMEL: Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung
DNEL: Abgeleitete Nicht-Effekt-Konzentration
EG: Europäische Gemeinschaft
EN: Europäische Norm
EQ: Freigestellte Mengen
EU: Europäische Union
IATA: Verband für den internationalen Lufttransport
IATA-DGR: Verband für den internationalen Lufttransport – Gefahrgutvorschriften
IBC-Code: Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur
Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut
IMDG-Code: Gefahrgutvorschriften für den internationalen Seetransport
MAK: Maximale Arbeitsplatz-Konzentration
MARPOL: Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung
durch Schiffe
M-Faktor: Multiplikationsfaktor
OSHA: Arbeitsschutzadministration, Amerika
PBT: Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC: Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
REACH: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
TRGS: Technische Regeln für Gefahrstoffe
UEG: Untere Explosionsgrenze
vPvB: Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
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Literatur: BG RCI Deutschland:
- Merkblatt M050 'Tätigkeiten mit Gefahrstoffen'
- Merkblatt M053 'Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen'
- Technische Regeln für Gefahrstoffe 800 Brandschutzmaßnahmen
Grund der letzten Änderungen:
Änderung in Abschnitt 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Erstausgabedatum: 11.1.2010
Datenblatt ausstellender Bereich
Ansprechpartner: siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich
Haftungsausschluss: Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen
unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Sie sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in
diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung
geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt
genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt, verarbeitet oder einer Bearbeitung unterzogen
wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas
anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. Dieses Sicherheitsdatenblatt
enthält nur sicherheitsrelevante Angaben und ersetzt keine Produktinformation oder Produktspezifikation.