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Permafix 152 Feuer resistent Hybrid

Artikelnummer: PF152

CHF 19.95
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Beschreibung

VOC wird separat verrechnet

Farbe weiss

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Download Sicherheitsdatenblatt

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Zulassung VKF

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Zertifikat EMICODE

https://permapack.ch/tradepro/shop/artikel/allgemein/Permafix-152FR-Zertifikat-EMICODE.pdf

Bewertung Ecobau

https://permapack.ch/tradepro/shop/artikel/allgemein/Permafix-152FR-Bewertungsbestaetigung-ecobau.pdf

Broschüre Brandschutz

https://permapack.ch/tradepro/shop/artikel/allgemein/Permapack-Bau-Brandschutz-Broschuere.pdf

Flyer

https://permapack.ch/tradepro/shop/artikel/allgemein/Flyer-Permafix-152FR.pdf

Beschreibung

 

Dauerelastische Dichtmasse auf Hybridbasis zum Abdichten von Anschluss- und Dehnfugen bei feuerhemmenden Konstruktionen als vorbeugender Brandschutz. Für alle bauüblichen Untergründe im Innen- und Aussenbereich geeignet.

  • Zulässige Gesamtverformung 25%
  • Korrosionsneutral
  • Lösemittel-, isocyanat und silikonfrei
  • Überstreichbar mit wasserbasierten Farben
  • Gute Alterungs- und Witterungsbeständigkeit

Gefahrenstoffhinweise

 

Achtung

H317 | Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H412 | Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH212 | Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen.

 

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2020/878
Permafix 152 FR Hybrid Fire Resistance
Materialnummer PF152FR
Überarbeitet am: 23.8.2022 Gedruckt: 25.8.2022
Version: 1.1 Sprache: de-CH Seite: 1 von 17
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des
Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname: Permafix 152 FR Hybrid Fire Resistance
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Allgemeine Verwendung: Dichtmittel, Klebstoff.
Nur für gewerbliche Anwender.
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenbezeichnung: Permapack AG
Straße/Postfach: Reitbahnstrasse 51
PLZ, Ort: 9401 Rorschach
Schweiz
Telefon: +41 71 844 12 12
Telefax: +41 71 844 12 13
Auskunft gebender Bereich:
Anwendungstechnik,
Telefon: +41 (0) 71 844 12 12, E-Mail: info@permapack.ch
1.4 Notrufnummer
Tox. Informationszentrum, Zürich,
Telefon: +41 (0)44 251 51 51 oder Schweiz: 145
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP)
Skin Sens. 1; H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Aquatic Chronic 3; H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (CLP)
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise: H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2020/878
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Sicherheitshinweise: P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/Seife waschen.
P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Besondere Kennzeichnung
EUH212 Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub
entstehen. Staub nicht einatmen.
Hinweistext für Etiketten: Enthält:
Trimethoxyvinylsilan
Dioctylbis(pentan-2,4-dionato-O,O')zinn
N-(3-(Trimethoxysilyl)propyl)ethylendiamin
Reaktionsmasse aus Methyl-1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidylsebacat und
Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidyl)sebacat
N-[3-(Dimethoxymethylsilyl)propyl]ethylendiamin
2.3 Sonstige Gefahren
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe: nicht anwendbar

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3.2 Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe:
Inhaltsstoff Bezeichnung Gehalt Einstufung
REACH 01-2119489379-17-xxxx
EG-Nr. 236-675-5
CAS 13463-67-7
Titandioxid < 5 % Carc. 2; H351.
REACH 01-2119513215-52-xxxx
EG-Nr. 220-449-8
CAS 2768-02-7
Trimethoxyvinylsila
n
< 2,5 % Flam. Liq. 3; H226.
Acute Tox. 4; H332.
Skin Sens. 1B; H317.
REACH
01-0000020199-67-xxxx
EG-Nr. 483-270-6
CAS 54068-28-9
Dioctylbis
(pentan-2,4-
dionato-O,O')zinn
< 1 % Skin Sens. 1; H317. STOT SE 2; H371.
EG-Nr. 217-164-6
CAS 1760-24-3
N-(3-
(Trimethoxysilyl)
propyl)
ethylendiamin
< 1 % Acute Tox. 4; H332.
Eye Dam. 1; H318.
Skin Sens. 1; H317. STOT SE 3; H335.
Listennr. 915-687-0
CAS 1065336-91-5
Reaktionsmasse
aus
Methyl-1,2,2,6,6-
pentamethyl-4-
piperidylsebacat
und
Bis(1,2,2,6,6-
pentamethyl-4-
piperidyl)sebacat
< 1 % Skin Sens. 1A; H317.
Aquatic Acute 1; H400 (M-Faktor = 1).
Aquatic Chronic 1; H410 (M-Faktor = 1).
REACH 01-2119963926-21-xxxx
EG-Nr. 221-336-6
CAS 3069-29-2
N-[3-
(Dimethoxymethyl
silyl)propyl]
ethylendiamin
< 1 % Acute Tox. 4; H302. Skin Irrit. 2; H315.
Eye Dam. 1; H318.
Skin Sens. 1A; H317.
Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16.
Zusätzliche Hinweise: Durch Hydrolyse entsteht in geringen Mengen Methanol. Die maximalen
Arbeitsplatzgrenzwerte sind, soweit erforderlich, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Angabe zu Dioctylbis(pentan-2,4-dionato-O,O')zinn, Spezifische Konzentrationsgrenzwerte
(SCL):
Skin Sens. 1; H317: C ≥ 5 %
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Bei Einatmen: Bei Atembeschwerden die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer
Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei andauernden Beschwerden Arzt
aufsuchen.
Nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gründlich nachspülen. Bei Hautreaktione

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Nach Augenkontakt: Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Anschließend
Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken: Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Niemals darf einem
Bewusstlosen etwas über den Mund verabreicht werden. Kein Erbrechen herbeiführen.
Arzt hinzuziehen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Durch Hydrolyse entsteht in geringen Mengen Methanol. Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl, alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können gefährliche Brandgase und Dämpfe entstehen.
Ferner können entstehen: Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Feuerschutzkleidung tragen.
Zusätzliche Hinweise: Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Substanzkontakt
vermeiden.
Wenn möglich, Undichtigkeit beseitigen. Für ausreichende Lüftung sorgen.
Geeignete Schutzausrüstung tragen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Ungeschützte
Personen fernhalten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Gegebenenfalls zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen

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Zusätzliche Hinweise: Durch Hydrolyse entsteht in geringen Mengen Methanol.
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Einatmen von
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. Geeignete
Schutzausrüstung tragen.
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Gebrauch Hände gründlich
waschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Augenspülflasche oder Augendusche im Arbeitsraum bereitstellen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Vor Hitze schützen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Behälter trocken halten. Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Behälter aufrecht lagern.
Vor Frost schützen.
Zusammenlagerungshinweise:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vo

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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert
13463-67-7 Titandioxid Schweiz: MAK Langzeit 3 mg/m³ (alveolengängige Fraktion)
54068-28-9 Dioctylbis
(pentan-2,4-
dionato-O,O')
zinn
Schweiz: MAK Kurzzeit 0,2 mg/m³
(einatembare Fraktion; kann über die
Haut aufgenommen werden)
Schweiz: MAK Langzeit 0,1 mg/m³
(einatembare Fraktion; kann über die
Haut aufgenommen werden)
67-56-1 Methanol Europa: IOELV: TWA 260 mg/m³; 200 ppm
(kann über die Haut aufgenommen
werden)
Schweiz: MAK Kurzzeit 520 mg/m³; 400 ppm
(kann über die Haut aufgenommen
werden)
Schweiz: MAK Langzeit 260 mg/m³; 200 ppm
(kann über die Haut aufgenommen
werden)
Biologische Grenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert Parameter Probenahme
67-56-1 Methanol Schweiz:
BAT, Urin
30 mg/L Methanol bei Langzeitexposition,
Expositionsende bzw. Schichtende

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DNEL/DMEL: Angabe zu Trimethoxyvinylsilan:
DNEL Arbeiter, inhalativ, systemisch, langzeitig: 27,6 mg/m³
DNEL Arbeiter, dermal, systemisch, langzeitig: 3,9 mg/kg dw/d
DNEL Verbraucher, inhalativ, systemisch, langzeitig: 18,9 mg/m³
DNEL Verbraucher, dermal, systemisch, langzeitig: 7,8 mg/kg dw/d
DNEL Verbraucher, oral, systemisch, langzeitig: 0,3 mg/kg dw/d
Angabe zu Dioctylbis(pentan-2,4-dionato-O,O')zinn:
DNEL Arbeiter, inhalativ, systemisch, langzeitig: 84 mg/m³
DNEL Arbeiter, inhalativ, systemisch, kurzzeitig: 84 mg/m³
DNEL Arbeiter, inhalativ, lokal, langzeitig: 0,091 mg/m³
DNEL Arbeiter, inhalativ, lokal, kurzzeitig: 0,091 mg/m³
DNEL Arbeiter, dermal, systemisch, langzeitig: 0,07 mg/kg dw/d
Angabe zu N-(3-(Trimethoxysilyl)propyl)ethylendiamin:
DNEL Arbeiter, inhalativ, systemisch, langzeitig: 35,5 mg/m³
DNEL Arbeiter, dermal, systemisch, langzeitig: 5 mg/kg dw/d
DNEL Verbraucher, inhalativ, systemisch, langzeitig: 8,7 mg/m³
DNEL Verbraucher, dermal, systemisch, langzeitig: 2,5 mg/kg dw/d
DNEL Verbraucher, oral, systemisch, langzeitig: 2,5 mg/kg dw/d
Angabe zu Reaktionsmasse aus Methyl-1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidylsebacat und
Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidyl)sebacat:
DNEL Arbeiter, inhalativ, systemisch, langzeitig: 1,27 mg/m³
DNEL Arbeiter, dermal, systemisch, langzeitig: 1,8 mg/kg dw/d
DNEL Verbraucher, inhalativ, systemisch, langzeitig: 0,31 mg/m³
DNEL Verbraucher, dermal, systemisch, langzeitig: 0,9 mg/kg dw/d
DNEL Verbraucher, oral, systemisch, langzeitig: 0,18 mg/kg dw/d
Angabe zu N-[3-(Dimethoxymethylsilyl)propyl]ethylendiamin:
DNEL Arbeiter, inhalativ, systemisch, langzeitig: 21,1 mg/m³
DNEL Arbeiter, dermal, systemisch, langzeitig: 3 mg/kg dw/d
DNEL Verbraucher, inhalativ, systemisch, langzeitig: 5,2 mg/m³
DNEL Verbraucher, dermal, systemisch, langzeitig: 1,5 mg/kg dw/d
DNEL Verbraucher, oral, systemisch, langzeitig: 1,5 mg/kg dw/d

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PNEC: Angabe zu Trimethoxyvinylsilan:
PNEC Wasser (Süßwasser): 0,4 mg/L
PNEC Wasser (Meerwasser): 0,04 mg/L
PNEC Sediment (Süßwasser): 1,5 mg/kd dw
PNEC Sediment (Meerwasser): 0,15 mg/kd dw
PNEC Boden: 0,06 mg/kg dw
Angabe zu Dioctylbis(pentan-2,4-dionato-O,O')zinn:
PNEC Wasser (Süßwasser): 0,026 mg/L
PNEC Wasser (Meerwasser): 0,003 mg/L
PNEC Kläranlage: 1 mg/L
PNEC Sediment (Süßwasser): 0,155 mg/kd dw
PNEC Sediment (Meerwasser): 0,015 mg/kd dw
PNEC Boden: 0,016 mg/kg dw
Angabe zu N-(3-(Trimethoxysilyl)propyl)ethylendiamin:
PNEC Wasser (Süßwasser): 0,062 mg/L
PNEC Wasser (Meerwasser): 0,006 mg/L
PNEC Kläranlage: 25 mg/L
PNEC Sediment (Süßwasser): 0,22 mg/kd dw
PNEC Sediment (Meerwasser): 0,022 mg/kd dw
PNEC Boden: 0,009 mg/kg dw
Angabe zu Reaktionsmasse aus Methyl-1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidylsebacat und
Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidyl)sebacat:
PNEC Wasser (Süßwasser): 0,002 mg/L
PNEC Wasser (Meerwasser): 0 mg/L
PNEC Kläranlage: 1 mg/L
PNEC Sediment (Süßwasser): 1,05 mg/kd dw
PNEC Sediment (Meerwasser): 0,11 mg/kd dw
PNEC Boden: 0,21 mg/kg dw
Angabe zu N-[3-(Dimethoxymethylsilyl)propyl]ethylendiamin:
PNEC Wasser (Süßwasser): 0,05 mg/L
PNEC Wasser (Meerwasser): 0,005 mg/L
PNEC Kläranlage: 20,3 mg/L
PNEC Sediment (Süßwasser): 0,18 mg/kd dw
PNEC Sediment (Meerwasser): 0,018 mg/kd dw
PNEC Boden: 0,007 mg/kg dw
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz: Bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist ein Atemschutzgerät zu tragen.
Empfehlung: Atemschutz-Halbmaske mit Filtertyp A1/P2 oder besser tragen.
Die Atemschutzfilterklasse ist unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration (Gas/
Dampf/ Aerosol/ Partikel) anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen kann

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Handschutz: Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Handschuhmaterial: Butylkautschuk, Nitrilkautschuk, Neopren
Schichtstärke: > 0,7 mm
Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): > 480 min
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und
Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Augenschutz: Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.
Körperschutz: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Nicht in die Augen, auf
die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Gebrauch Hände gründlich
waschen.
Augenspülflasche oder Augendusche im Arbeitsraum bereitstellen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Siehe "6.2 Umweltschutzmaßnahmen".
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand bei 20 °C und 101,3 kPa
fest
Form: Pastös
Farbe: weiß
Geruch: Charakteristisch
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Keine Daten verfügbar
Siedebeginn und Siedebereich: Keine Daten verfügbar
Entzündbarkeit: Keine Daten verfügbar
Obere/untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenzen:
Keine Daten verfügbar
Flammpunkt/Flammbereich: > 60 °C
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
pH-Wert: Nicht anwendbar
Viskosität, kinematisch: >= 21 mm²/s
Wasserlöslichkeit: Das Produkt härtet in Gegenwart von Feuchtigkeit.
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: Keine Daten verfügbar
Dichte: 1,48 g/cm³
Dampfdichte: Keine Daten verfügbar
Partikeleigenschaften: Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben
Explosive Eigenschaften: Keine Daten verfügbar
Oxidierende Eigenschaften: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar

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Verdampfungsgeschwindigkeit: Keine Daten verfügbar
Weitere Angaben: Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Das Produkt härtet in Gegenwart von Feuchtigkeit. Durch Hydrolyse entsteht in geringen
Mengen Methanol.
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen
Reaktionen auf.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Von Hitzequellen, Funken und offenen Flammen fernhalten.
Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Vor Frost schützen.
Vor Feuchtigkeit schützen. Das Produkt härtet in Gegenwart von Feuchtigkeit.
10.5 Unverträgliche Materialien
Keine Daten verfügbar
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Methanol
Thermische Zersetzung: Keine Daten verfügbar

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Version: 1.1 Sprache: de-CH Seite: 11 von 17
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Toxikologische Wirkungen: Die Aussagen sind von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet. Für das
Produkt als solches liegen keine toxikologischen Daten vor.
Akute Toxizität (oral): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt.
Akute Toxizität (dermal): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
ATEmix berechnet: 16.302 mg/kg
Akute Toxizität (inhalativ): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
ATEmix berechnet, Dämpfe: 866,7644 mg/L
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Schwere Augenschädigung/-reizung: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierung der Atemwege: Fehlende Daten.
Sensibilisierung der Haut: Skin Sens. 1; H317 = Kann allergische Hautreaktionen
verursachen.
Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Karzinogenität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reproduktionstoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt.
Wirkungen auf und über die Muttermilch: Fehlende Daten.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Aufgrund der verfügbaren Daten
sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Aufgrund der verfügbaren Daten
sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

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11.2 Angaben über sonstige Gefahren
Endokrinschädliche Eigenschaften:
Keine Daten verfügbar
Sonstige Angaben: Angabe zu Titandioxid:
LD50 Ratte, oral: >10.000 mg/kg
LD50, dermal >10.000 mg/kg
LC50, inhalativ: >5 mg/L
Angabe zu Trimethoxyvinylsilan:
LD50 Ratte, oral: 7.120 - 7.236 mg/kg
LD50 Kaninchen, dermal 3.360 μL/kg
LC50 Ratte, inhalativ: 16,8 mg/L/4h (OECD TG 4039)
Angabe zu Dioctylbis(pentan-2,4-dionato-O,O')zinn:
LD50 Ratte, oral: 2.500 mg/kg
LD50 Ratte, dermal >2.000 mg/kg
Angabe zu N-(3-(Trimethoxysilyl)propyl)ethylendiamin:
LD50 Ratte, oral: 2.295 mg/kg
LD50 Ratte, dermal >2.000 mg/kg
LC50, inhalativ: 1,5 - 2,44 mg/L/4h (Aerosol)
Angabe zu Reaktionsmasse aus Methyl-1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidylsebacat und
Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidyl)sebacat:
LD50 Ratte, oral: 3.230 mg/kg
LD50 Ratte, dermal: > 3.170 mg/kg
Angabe zu N-[3-(Dimethoxymethylsilyl)propyl]ethylendiamin:
LD50 Ratte, oral: 200 - 2.000 mg/kg (OECD 401)
LD50 Kaninchen, dermal >5.000 mg/kg (OECD 402)
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Angabe zu Reaktionsmasse aus Methyl-1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidylsebacat und
Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidyl)sebacat:
Fischtoxizität:
LC50 Danio rerio (Zebrabärbling): 0,9 mg/L/96h (OECD 203)
Daphnientoxizität:
NOEC Daphnia magna (Großer Wasserfloh): 1 mg/L/21d (OECD 211)
Algentoxizität:
EC50 Desmodesmus subspicatus (Grünalge), Wachstumrate: 1,68 mg/L/72h (OECD 201)
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Sonstige Hinweise: Keine Daten verfügbar
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar

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Materialnummer PF152FR
Überarbeitet am: 23.8.2022 Gedruckt: 25.8.2022
Version: 1.1 Sprache: de-CH Seite: 13 von 17
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.
12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften
Keine Daten verfügbar
12.7 Andere schädliche Wirkungen
Allgemeine Hinweise: Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Abfallschlüsselnummer: 08 04 09* = Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere
gefährliche Stoffe enthalten
HZVA = Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung
* = Die Entsorgung ist nachweispflichtig.
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Verpackung
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie
der Stoff zu behandeln. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können
einer Wiederverwertung zugeführt werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
Nicht eingeschränkt
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.4 Verpackungsgruppe
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2020/878
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14.5 Umweltgefahren
Umweltgefährlich: Stoff/Gemisch ist nach den Kriterien der
UN-Modellvorschriften nicht für die Umwelt
gefährlich.
Meeresschadstoff - IMDG:
nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften - Schweiz
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Jugendliche in der beruflichen Grundbildung dürfen nur mit diesem Produkt arbeiten, wenn
dies in der jeweiligen Bildungsverordnung zur Erreichung ihres Ausbildungszieles
vorgesehen ist, die Voraussetzungen des Bildungsplans erfüllt sind und die geltenden
Altersbeschränkungen eingehalten werden. Jugendliche, die keine berufliche
Grundbildung absolvieren, dürfen nicht mit diesem Produkt arbeiten. Als Jugendliche
gelten Arbeitnehmer beider Geschlechter bis zum vollendeten 18. Altersjahr.
Abgabevorschriften: Nur für gewerbliche Verwender.
Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Verwendungsbeschränkung gemäß REACH Anhang XVII Nr.: 3, 40, 75
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich

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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Weitere Informationen
Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitt 2 und 3:
H226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H315 = Verursacht Hautreizungen.
H317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 = Verursacht schwere Augenschäden.
H332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H335 = Kann die Atemwege reizen.
H351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H371 = Kann die Organe schädigen.
H400 = Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH212 = Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub
entstehen. Staub nicht einatmen

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2020/878
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Abkürzungen und Akronyme:
ADN: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf Binnenwasserstraßen
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf der Straße
AGW: Arbeitsplatzgrenzwert
AS/NZS: Australische/neuseeländische Norm
CAS: Chemical Abstracts Service
CFR: Code of Federal Regulations
CLP: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
DMEL: Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung
DNEL: Abgeleitete Nicht-Effekt-Konzentration
EC50: Effektive Konzentration 50%
EG: Europäische Gemeinschaft
EN: Europäische Norm
EQ: Freigestellte Mengen
EU: Europäische Union
HZVA: Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung
IATA: Verband für den internationalen Lufttransport
IATA-DGR: Verband für den internationalen Lufttransport – Gefahrgutvorschriften
IBC-Code: Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur
Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut
IMDG-Code: Gefahrgutvorschriften für den internationalen Seetransport
LC50: Median-Letalkonzentration
LD50: Letale Dosis 50%
MAK: Maximale Arbeitsplatz-Konzentration
MARPOL: Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung
durch Schiffe
M-Faktor: Multiplikationsfaktor
NOEC: Konzentration ohne beobachtete Wirkung
OECD: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OSHA: Arbeitsschutzadministration, Amerika
PBT: Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC: Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
REACH: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
STOT SE: Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition
TRGS: Technische Regeln für Gefahrstoffe
vPvB: Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Grund der letzten Änderungen:
Änderung in Abschnitt 1: Produktname
Erstausgabedatum: 2.8.2021
Datenblatt ausstellender Bereich
Ansprechpartner: siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich

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unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Sie sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in
diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung
geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt
genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt, verarbeitet oder einer Bearbeitung unterzogen
wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas
anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. Dieses Sicherheitsdatenblatt
enthält nur sicherheitsrelevante Angaben und ersetzt keine Produktinformation oder Produktspezifikatio