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EVA Schmelzklebstoff Permafix 1500

Artikelnummer: PF1500


Beschreibung

Der Permafix 1500 ist ein EVA Hotmelt für die Verklebung von thermoplastischen Kantenbändern (ABS, PP, PVC, PET, Melamin und PMMA), HPL-, CPL- und Furnierkanten sowie Massivholzkanten. Bleibt auch im geschmolzenen Zustand farb- und oxidationsstabil. Sehr gute Maschinenlaufeigenschaften.

  • Hohe Hitzebeständigkeit und Standfestigkeit
  • Sehr hohe Haftungseigenschaften
  • Farb- und oxidationsstabil
  • Fadenfreier Klebstoffauftrag
  • Granulat 3,8kg

Download Technisches Datenblatt

https://permapack.ch/tradepro/shop/artikel/allgemein/Permafix-1500-Technisches-Datenblatt.pdf

Download Sicherheitsdatenblatt

https://permapack.ch/tradepro/shop/artikel/allgemein/20-Permafix%201500-1501-SICHERHEITSDATENBLATT-de-CH.pdf


Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP)
Dieses Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (CLP)
Gefahrenhinweise: entfällt
Sicherheitshinweise: entfällt
2.3 Sonstige Gefahren
Beim Umgang mit dem heissen Material sind Verbrennungen möglich.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Keine Daten verfügbar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Permafix 1500/1501
Materialnummer PF1500/1501
Überarbeitet am: 10.4.2018 Gedruckt: 25.8.2022
Version: 1 Sprache: de-CH Seite: 1 von 9
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des
Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname: Permafix 1500/1501
Dieses Sicherheitsdatenblatt gilt für die folgenden Produkte:
PF1500: Permafix 1500
PF1501: Permafix 1501
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Allgemeine Verwendung: EVA Schmelzklebstofff
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenbezeichnung: Permapack AG
Straße/Postfach: Reitbahnstrasse 51
PLZ, Ort: 9401 Rorschach
Schweiz
Telefon: +41 71 844 12 12
Telefax: +41 71 844 12 13
Auskunft gebender Bereich:
Anwendungstechnik,
Telefon: +41 (0) 71 844 12 12, E-Mail: info@permapack.ch
1.4 Notrufnummer
Tox. Informationszentrum, Zürich,
Telefon: +41 (0)44 251 51 51 oder Schweiz: 145

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe: nicht anwendbar
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung:
Heißschmelzkleber
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Bei Einatmen: Betroffene an die frische Luft bringen. Bei Beschwerden Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt: Mit Wasser und Seife gründlich abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor
erneutem Tragen waschen. Bei Hautreaktionen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt: Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Anschließend
Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Mund ausspülen. Niemals darf einem Bewusstlosen etwas
über den Mund verabreicht werden. Sofort Arzt hinzuziehen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Durch mechanische Einwirkung kann das Produkt zu Reizungen oder Verletzungen
führen. Das geschmolzene Produkt kann schwere Verbrennungen verursachen.
Nach Augenkontakt:
Kontakt mit Staub kann mechanische Reizung der Augen herbeiführen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl, Schaum, Pulver, Kohlendioxid
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Giftige Gase/Dämpfe, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Feuerschutzkleidung tragen.
Zusätzliche Hinweise: Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen und nach Möglichkeit aus der Gefahrenzone
ziehen. Dämpfe mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Brandgase nicht einatmen.
Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden.
Deshalb für ausreichende Rückhaltemöglichkeit des Löschwassers sorgen.
Kontaminiertes Löschwasser und Erdreich muss entsprechend den örtlichen Vorschriften
entsorgt werden.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Belüftung sorgen, besonders in geschlossenen Räumen.
Staubentwicklung vermeiden. Einatmen von Staub vermeiden. Geeignete
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Bei Erhitzung: Dampf nicht einatmen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Gegebenenfalls zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen.
Staubentwicklung vermeiden. Nachreinigen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Staubentwicklung
vermeiden. Einatmen von Staub vermeiden. Geeignete Schutzausrüstung tragen. Bei
Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Bei Erhitzung: Dampf nicht einatmen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Die allgemeinen Regeln des vorbeugenden Brandschutzes sind zu beachten.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren. Behälter
trocken halten. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen.
Zusammenlagerungshinweise:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Zusätzliche Hinweise: Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung des Arbeitsraumes und/oder Absaugeinrichtung am Arbeitsplatz sorgen

Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz: Falls Dämpfe auftreten, ist Atemschutz erforderlich.
Die Atemschutzfilterklasse ist unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration (Gas/
Dampf/ Aerosol/ Partikel) anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen kann.
Handschutz: Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und
Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Augenschutz: Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.
Körperschutz: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Staubentwicklung vermeiden. Staub nicht einatmen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken
oder rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Bei Erhitzung: Dampf nicht einatmen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen: Aggregatzustand bei 20 °C und 101,3 kPa: fest
Farbe: naturfarben
Geruch: Charakteristisch
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar
pH-Wert: Nicht anwendbar
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: ca. 108 °C (R&B)
Siedebeginn und Siedebereich: Nicht anwendbar
Flammpunkt/Flammpunktbereich: Nicht anwendbar
Verdampfungsgeschwindigkeit: Nicht anwendbar
Entzündbarkeit: Nicht anwendbar
Explosionsgrenzen: UEG (Untere Explosionsgrenze): Nicht anwendbar
OEG (Obere Explosionsgrenze): Nicht anwendbar
Dampfdruck: Nicht anwendbar
Dampfdichte: Nicht anwendbar
Dichte: ca. 1,05 g/mL
Wasserlöslichkeit: Unlöslich
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Viskosität, dynamisch: bei 200 °C: ca. 90000 mPa*s
Explosive Eigenschaften: Nicht anwendbar
Oxidierende Eigenschaften: Nicht anwendbar

9.2 Sonstige Angaben
Festkörpergehalt: bei 250 °C: 100 %
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Siehe 10.3
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen
Reaktionen auf.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Vor Hitze schützen. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen.
10.5 Unverträgliche Materialien
Keine Daten verfügbar
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
Thermische Zersetzung: Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikologische Wirkungen: Die Aussagen sind von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet. Für das
Produkt als solches liegen keine toxikologischen Daten vor.
Akute Toxizität (oral): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt.
Akute Toxizität (dermal): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Akute Toxizität (inhalativ): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Schwere Augenschädigung/-reizung: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierung der Atemwege: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierung der Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Karzinogenität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reproduktionstoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt.
Wirkungen auf und über die Muttermilch: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Aufgrund der verfügbaren Daten
sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Aufgrund der verfügbaren Daten
sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Symptome
Durch mechanische Einwirkung kann das Produkt zu Reizungen oder Verletzungen
führen. Das geschmolzene Produkt kann schwere Verbrennungen verursachen.
Nach Augenkontakt:
Kontakt mit Staub kann mechanische Reizung der Augen herbeiführen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Sonstige Hinweise: Keine Daten verfügbar
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Sonstige Hinweise: Keine Daten verfügbar

12.3 Bioakkumulationspotenzial
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Daten verfügbar
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Allgemeine Hinweise: Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Abfallschlüsselnummer: 08 04 10 = Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04
09 fallen
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Verpackung
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie
der Stoff zu behandeln. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können
einer Wiederverwertung zugeführt werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
Nicht eingeschränkt
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.4 Verpackungsgruppe
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.5 Umweltgefahren
Meeresschadstoff - IMDG:
nein

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß
IBC-Code
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften - Schweiz
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Keine Daten verfügbar
Abgabevorschriften: Nur für gewerbliche Verwender.
Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Verwendungsbeschränkung gemäß REACH Anhang XVII Nr.: keine
Nationale Vorschriften - Deutschland
Lagerklasse: 11 = Brennbare Feststoffe
Wassergefährdungsklasse:
1 = schwach wassergefährdend
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Weitere Informationen
Abkürzungen und Akronyme:
ADN: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf Binnenwasserstraßen
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf der Straße
AS/NZS: Australische/neuseeländische Norm
CAS: Chemical Abstracts Service
CFR: Code of Federal Regulations
CLP: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
DMEL: Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung
DNEL: Abgeleitete Nicht-Effekt-Konzentration
EG: Europäische Gemeinschaft
EN: Europäische Norm
EQ: Freigestellte Mengen
EU: Europäische Union
IATA: Verband für den internationalen Lufttransport
IATA-DGR: Verband für den internationalen Lufttransport – Gefahrgutvorschriften
IBC-Code: Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur
Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut
IMDG-Code: Gefahrgutvorschriften für den internationalen Seetransport
MARPOL: Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung
durch Schiffe
OSHA: Arbeitsschutzadministration, Amerika
PBT: Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC: Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
REACH: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
TRGS: Technische Regeln für Gefahrstoffe
UEG: Untere Explosionsgrenze
vPvB: Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Erstausgabedatum: 6.4.2018
Datenblatt ausstellender Bereich
Ansprechpartner: siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich
Haftungsausschluss: Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen
unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Sie sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in
diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung
geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt
genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt, verarbeitet oder einer Bearbeitung unterzogen
wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas
anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. Dieses Sicherheitsdatenblatt
enthält nur sicherheitsrelevante Angaben und ersetzt keine Produktinformation oder Produktspezifikation.