Silikon Permafix132 Feuer resistent

Artikel-Nr.: PF132
Silikon Permafix132 Feuer resistent
CHF 19.95
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VOC wird separat verrechnet

Steingrau, anthrazit, weiss

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Zulassung VKF

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Beschreibung

 

Dauerelastische Dichtmasse zum Abdichten von Anschluss- und Dehnfugen bei feuerhemmenden Konstruktionen als vorbeugender Brandschutz. Für alle bauüblichen Untergründe im Innen- und Aussenbereich geeignet.

  • Brandverhaltensgruppe RF2 (VKF)
  • Korrosionsneutral und lösemittelfrei
  • UV- und witterungsbeständig
  • Fungizid ausgerüstet
  • Zulässige Gesamtverformung 20%

 

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Permafix 132 FR Brandschutz-Silikon
Materialnummer PF132
Überarbeitet am: 20.11.2018 Gedruckt: 25.8.2022
Version: 7 Sprache: de-CH Seite: 1 von 13
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des
Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname: Permafix 132 FR Brandschutz-Silikon
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Allgemeine Verwendung: Silikon-Dichtstoff
Brandschutz-Silikon, neutralvernetzend
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenbezeichnung: Permapack AG
Strasse/Postfach: Reitbahnstrasse 51
PLZ, Ort: 9401 Rorschach
Schweiz
Telefon: +41 71 844 12 12
Telefax: +41 71 844 12 13
Auskunft gebender Bereich:
Anwendungstechnik,
Telefon: +41 (0) 71 844 12 12, E-Mail: info@permapack.ch
1.4 Notrufnummer
Tox. Informationszentrum, Zürich,
Telefon: +41 (0)44 251 51 51 oder Schweiz: 145
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss EG-Verordnung 1272/2008 (CLP)
Dieses Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (CLP)
Gefahrenhinweise: entfällt
Sicherheitshinweise: entfällt
Besondere Kennzeichnung
EUH208 Enthält 2-Octyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich

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2.3 Sonstige Gefahren
Produkt spaltet während der Polymerisation geringe Mengen Oxim ab. Ausreichende
Belüftung während und nach Gebrauch sicherstellen, um eine Dampfansammlung zu
verhindern. Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Wirkungen nach wiederholter oder länger andauernder Exposition: Reizung möglich.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe: nicht anwendbar
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung:
Dichtungsmasse auf Basis von: Polydimethylsiloxan, Vernetzer, Füllstoffe, Hilfsstoffe
Gefährliche Inhaltsstoffe:
Inhaltsstoff Bezeichnung Gehalt Einstufung
REACH
01-2120004323-76-xxxx
EG-Nr. 484-460-1
CAS 37859-55-5
2-Pentanon,
O,O',O''-
(methylsilylidyn)trioxim
< 5 % Acute Tox. 4; H302.
Eye Irrit. 2; H319.
STOT RE 2; H373.
EG-Nr. 700-810-0
CAS 58190-62-8
2-Pentanon,
O,O',O''-
(ethenylsilylidyn)trioxim
< 5 % Acute Tox. 4; H302.
Eye Irrit. 2; H319.
STOT RE 2; H373.
Aquatic Chronic 3; H412.
EG-Nr. 247-761-7
CAS 26530-20-1
2-Octyl-2H-isothiazol-
3-on
< 0,05 % Acute Tox. 4; H302.
Acute Tox. 3; H311.
Acute Tox. 3; H331.
Skin Corr. 1B; H314.
Skin Sens. 1; H317.
Aquatic Acute 1; H400
(M-Faktor = 100).
Aquatic Chronic 1; H410
(M-Faktor = 100).
Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Massnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Massnahmen
Allgemeine Hinweise: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
Bei Einatmen: Betroffenen an die frische Luft bringen, beengende Kleidung lockern und ruhig lagern.
Atemwege freihalten. Bei Beschwerden Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife
abwaschen und gründlich nachspülen.
Bei andauernden Beschwerden Arzt aufsuchen

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Nach Augenkontakt: Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fliessendem Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Anschliessend
Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken: Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein
ist). Bei Beschwerden Arzt hinzuziehen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Produkt spaltet während der Polymerisation geringe Mengen Oxim ab.
Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Reizung möglich.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Massnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl, Trockenlöschpulver, alkoholbeständiger Schaum, Sand, Kohlendioxid.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Verbrennen erzeugt schädlichen und giftigen Rauch.
Im Brandfall können entstehen: Stickoxide (NOx), Siliciumdioxid, Kohlenmonoxid und
Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
Zusätzliche Hinweise: Brandgase nicht einatmen.
Erhitzen führt zu Drucksteigerung: Berst- und Explosionsgefahr.
Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen und nach Möglichkeit aus der Gefahrenzone
ziehen.
Kontaminiertes Löschwasser muss entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt
werden.
ABSCHNITT 6: Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen. Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Geeignete Schutzausrüstung tragen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem
Tragen waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Ungeschützte Personen fernhalten.
6.2 Umweltschutzmassnahmen
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen.
Zur Nachreinigung mit einem Lösemittel spülen

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Zusätzliche Hinweise: Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmassnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen.
Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
Geeignete Schutzausrüstung tragen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem
Tragen waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken,
rauchen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Von Hitzequellen, Funken und offenen Flammen fernhalten.
Nur im Originalbehälter aufbewahren. Behälter trocken halten. Vor Feuchtigkeit schützen.
Zusammenlagerungshinweise:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Nicht zusammen lagern
mit: Starke Oxidationsmittel, starke Säuren, Wasser.
Sonstige Hinweise: Produkt spaltet während der Polymerisation geringe Mengen Oxim ab.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Silikon-Dichtstoff

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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert
26530-20-1 2-Octyl-2H-isothiazol-3-
on
Schweiz: MAK Kurzzeit 0,1 mg/m³
(einatembare Fraktion, kann
über die Haut aufgenommen
werden)
Schweiz: MAK Kurzzeit 0,1 mg/m³
(einatembare Fraktion; kann
über die Haut aufgenommen
werden)
Schweiz: MAK Langzeit 0,05 mg/m³
(einatembare Fraktion, kann
über die Haut aufgenommen
werden)
Schweiz: MAK Langzeit 0,05 mg/m³
(einatembare Fraktion; kann
über die Haut aufgenommen
werden)
DNEL/DMEL: Angabe zu CAS-Nummer: 37859-55-5, 2-Pentanone, O,O',O''-(methylsilylidyne)-trioxime:
Systemische Wirkungen:
DNEL Langzeit, Arbeiter, inhalativ: 1,164 mg/m³
DNEL Langzeit, Arbeiter, dermal: 0,165 mg/kg/bw/d
DNEL Langzeit, Verbraucher, oral: 0,0825 mg/kg/bw/d
DNEL Langzeit, Verbraucher, dermal: 0,0825 mg/kg/bw/d
DNEL Langzeit, Verbraucher, inhalativ: 0,287 mg/m³
Angabe zu CAS-Nummer: 112945-52-5, Kieselsäure (Siliciumdioxid):
Lokale Effekte:
DNEL Langzeit, Arbeiter, inhalativ: 4 mg/m³
PNEC: Angabe zu CAS-Nummer: 37859-55-5, 2-Pentanone, O,O',O''-(methylsilylidyne)-trioxime:
PNEC Wasser (Süsswasser): 0,1 mg/L
PNEC Wasser (Meerwasser): 0,01 mg/L
PNEC Sediment (Süsswasser): 0,569 mg/kg
PNEC Sediment (Meerwasser): 0,057 mg/kg
PNEC Kläranlage: 2,15 mg/L
PNEC Boden: 0,044 mg/kg
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung des Arbeitsraumes und/oder Absaugeinrichtung am Arbeitsplatz sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz: Falls Dämpfe auftreten, ist Atemschutz erforderlich.
Filter Typ ABEK gemäss EN 14387 benutzen

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Handschutz: Schutzhandschuhe gemäss EN 374.
Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk, Butylkautschuk
Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): >= 60 min.
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und
Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Augenschutz: Dicht schliessende Schutzbrille gemäss EN 166.
Körperschutz: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Schutz- und Hygienemassnahmen:
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Augenwascheinrichtung muss vorhanden sein.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen: Form: pastös
Farbe: verschieden, je nach Einfärbung
Geruch: charakteristisch
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar
pH-Wert: neutral
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Keine Daten verfügbar
Siedebeginn und Siedebereich: Keine Daten verfügbar
Flammpunkt/Flammpunktbereich: Keine Daten verfügbar
Verdampfungsgeschwindigkeit: Keine Daten verfügbar
Entzündbarkeit: Keine Daten verfügbar
Explosionsgrenzen: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: Keine Daten verfügbar
Dampfdichte: Keine Daten verfügbar
Dichte: 1,4 g/cm³
Wasserlöslichkeit: unlöslich
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: 1,25 log P(o/w) (2-Pentanon, O,O',O''-(methylsilylidyn)trioxim)
Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine
nennenswerte Anreicherung in Organismen nicht zu erwarten.
Selbstentzündungstemperatur: Nicht selbstentzündlich.
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Viskosität, kinematisch: Keine Daten verfügbar
Explosive Eigenschaften: Keine Daten verfügbar
Oxidierende Eigenschaften: Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben
Zündtemperatur: > 400 °C

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ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Siehe Unterabschnitt "Möglichkeit gefährlicher Reaktionen".
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Bei bestimmungsgemässer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen
Reaktionen auf.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen.
Von Zündquellen fernhalten.
UV-Einstrahlung/Sonnenlicht
10.5 Unverträgliche Materialien
Säuren, Laugen, starke Oxidationsmittel, Wasser
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemässer Verwendung.
Thermische Zersetzung: Keine Daten verfügbar

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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikologische Wirkungen: Die Aussagen sind von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet. Für das
Produkt als solches liegen keine toxikologischen Daten vor.
Akute Toxizität (oral): Fehlende Daten.
Akute Toxizität (dermal): Fehlende Daten.
Akute Toxizität (inhalativ): Fehlende Daten.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Fehlende Daten.
Schwere Augenschädigung/-reizung: Fehlende Daten.
Sensibilisierung der Atemwege: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierung der Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Enthält 2-Octyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Fehlende Daten.
Karzinogenität: Fehlende Daten.
Reproduktionstoxizität: Fehlende Daten.
Wirkungen auf und über die Muttermilch: Fehlende Daten.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Fehlende Daten.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Fehlende Daten.
Aspirationsgefahr: Fehlende Daten.
Sonstige Angaben: Angabe zu CAS-Nummer: 37859-55-5, 2-Pentanon, O,O',O''-(methylsilylidyn)trioxim:
LD50 Ratte, oral: 1.234 mg/kg
LD50 Ratte, dermal: >1.782 mg/kg
Angabe zu CAS-Nummer: 58190-62-8, 2-Pentanon, O,O',O''-(ethenylsilylidyn)trioxim:
LD50 Ratte, oral: <2.000 mg/kg
Symptome
Bei Einatmen: Verarbeitungsdämpfe können die Atemwege reizen.
Nach Verschlucken: Kann beim Verschlucken gesundheitsschädlich sein.
Nach Augenkontakt: Verarbeitungsdämpfe können Augen reizen.
Allgemeine Bemerkungen
Produkt spaltet während der Polymerisation geringe Mengen Oxim a

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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität: Für das Produkt als solches liegen keine toxikologischen Daten vor.
Bei bestimmungsgemässer Verwendung sind bisher keine schädlichen Wirkungen
festgestellt worden.
Angabe zu CAS-Nummer: 37859-55-5, 2-Pentanon, O,O',O''-(methylsilylidyn)trioxim:
Fischtoxizität:
LC50 Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle): >113 mg/L/96h (OECD 203)
Daphnientoxizität::
EC50 Daphnia magna (Grosser Wasserfloh): >113 mg/L/48h (OECD 202)
Algentoxizität:
ErC50: Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge): 100 mg/L/72h (OECD201)
Angabe zu CAS-Nummer: 58190-62-8, 2-Pentanon, O,O',O''-(ethenylsilylidyn)trioxim:
Fischtoxizität:
LC50: >117 mg/L/96h (OECD 203)
NOEC Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle): >100 mg/L
Daphnientoxizität::
EC50 Daphnia magna (Grosser Wasserfloh): >117 mg/L/48h (OECD 202)
Algentoxizität:
ErC50: Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge): 103 mg/L/72h (OECD201)
NOEC Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge): 37 mg/L/3d (OECD 201)
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Sonstige Hinweise: Das Produkt ist biologisch nicht abbaubar.
Verhalten in Kläranlagen: Die Substanz ist schwerer als Wasser und sinkt unter.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Bioakkumulation ist unwahrscheinlich.
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
1,25 log P(o/w) (2-Pentanon, O,O',O''-(methylsilylidyn)trioxim)
Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine nennenswerte
Anreicherung in Organismen nicht zu erwarten.
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Daten verfügbar
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Allgemeine Hinweise: Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen

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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Abfallschlüsselnummer: 08 04 09* = Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere
gefährliche Stoffe enthalten
HZVA = Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung
* = Die Entsorgung ist nachweispflichtig.
Empfehlung: Sondermüllverbrennung mit behördlicher Genehmigung.
Verpackung
Empfehlung: Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften.
Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.2 Ordnungsgemässe UN-Versandbezeichnung
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
Nicht eingeschränkt
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.4 Verpackungsgruppe
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.5 Umweltgefahren
Meeresschadstoff - IMDG:
nein
14.6 Besondere Vorsichtsmassnahmen für den Verwender
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.7 Massengutbeförderung gemäss Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäss
IBC-Code
Keine Daten verfügbar

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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften - Schweiz
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5; SR 822.115): Jugendliche bis zum vollendeten
18. Lebensjahr dürfen bei ihrer Arbeit nur dann mit dieser Zubereitung in Kontakt kommen
oder dieser ausgesetzt werden, sofern das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
(BBT) oder das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine Ausnahme bewilligt hat.
Abgabevorschriften: Nur für gewerbliche Verwender.
Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Keine Daten verfügbar
Nationale Vorschriften - Deutschland
Lagerklasse: 11 = Brennbare Feststoffe
Wassergefährdungsklasse:
1 = schwach wassergefährdend
Störfallverordnung: Produkt unterliegt nicht der Störfallverordnung.
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Weitere Informationen
Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitt 2 und 3:
H302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H311 = Giftig bei Hautkontakt.
H314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 = Verursacht schwere Augenreizung.
H331 = Giftig bei Einatmen.
H373 = Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H400 = Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH208 = Enthält 2-Octyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH210 = Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich

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Abkürzungen und Akronyme:
ADN: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf Binnenwasserstrassen
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf der Strasse
AS/NZS: Australische/neuseeländische Norm
CAS: Chemical Abstracts Service
CFR: Code of Federal Regulations
CLP: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
DMEL: Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung
DNEL: Abgeleitete Nicht-Effekt-Konzentration
EC50: Effektive Konzentration 50%
EG: Europäische Gemeinschaft
EN: Europäische Norm
EQ: Freigestellte Mengen
EU: Europäische Union
HZVA: Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung
IATA: Verband für den internationalen Lufttransport
IATA-DGR: Verband für den internationalen Lufttransport – Gefahrgutvorschriften
IBC-Code: Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur
Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut
IMDG-Code: Gefahrgutvorschriften für den internationalen Seetransport
LC50: Median-Letalkonzentration
LD50: Letale Dosis 50%
log P(o/w): Verteilungskoeffizient Octanol/Wasser
MARPOL: Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung
durch Schiffe
M-Faktor: Multiplikationsfaktor
OSHA: Arbeitsschutzadministration, Amerika
PBT: Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC: Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
REACH: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
STOT RE: Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition
TRGS: Technische Regeln für Gefahrstoffe
UV: Ultraviolett
vPvB: Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Grund der letzten Änderungen:
Änderung in Abschnitt 2: Kennzeichnung
Änderung in Abschnitt 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Allgemeine Überarbeitung
Erstausgabedatum: 31.3.2010
Datenblatt ausstellender Bereich
Ansprechpartner: siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Permafix 132 FR Brandschutz-Silikon
Materialnummer PF132
Überarbeitet am: 20.11.2018 Gedruckt: 25.8.2022
Version: 7 Sprache: de-CH Seite: 13 von 13
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