PUR Holzklebstoff Permafix1523

Artikel-Nr.: 1523PF
PUR Holzklebstoff Permafix1523

Beschreibung

 

Der Permafix 1523 ist ein feuchtigkeitsvernetzender PUR-Schmelzklebstoff für Verklebungen von thermoplastischen Kantenbändern (ABS, PP, PVC, PET, Melamin und PMMA), HPL-, CPL- und Furnierkanten sowie Massivholzkanten. Dieser Kantenleim verfügt über eine kurze Abbindezeit, eine hohe Anfangshaftung sowie eine gute Kälteflexibilität und Lösemittelbeständigkeit. Die Patrone ist in einer luftdichten Aludose verpackt. Vor der Verarbeitung muss die Trenneinlage auf dem Patronenboden entfernt werden.

  • Sehr hohe Anfangsfestigkeit
  • Breites Adhäsionsspektrum
  • Keine Viskositätsschwankungen
  • Ausgezeichnete Endfestigkeit und Kälteflexibilität nach der Vernetzung
  • Farb- und oxidationsstabil
  • Fadenfreier Klebstoffauftrag
  • 0.26 kg VPE 6 Stück
  • transparent

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https://permapack.ch/tradepro/shop/artikel/allgemein/Permafix-1523-Technisches-Datenblatt.pdf

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Mögliche Gefahren
1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss EG-Verordnung 1272/2008 (CLP)
Resp. Sens. 1; H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden
verursachen.
Skin Sens. 1; H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Carc. 2; H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
22 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (CLP)

 

gesundheitsschaedigend

Signalwort: Gefahr

 

 

Gefahrenhinweise: H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder
Atembeschwerden verursachen.
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Sicherheitshinweise: P261 Einatmen von Dampf vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen.
P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Besondere Kennzeichnung
EUH204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Hinweistext für Etiketten: Enthält 4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat.
3 Sonstige Gefahren
Das Produkt ist in der angelieferten Form nicht staubexplosionsfähig; jedoch führt die
Anreicherung von Feinstaub zur Staubexplosionsgefahr.
Personen, die an Hautproblemen, Asthma, Allergien, chronischen oder wiederholten
Atemkrankheiten leiden, sollten bei keiner Verarbeitung eingesetzt werden, bei der
dieses Gemisch gebraucht wird.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Keine Daten verfügbar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Permafix 1523 / 1524
Materialnummer PF1523/24
Überarbeitet am: 8.6.2020 Gedruckt: 25.8.2022
Version: 2 Sprache: de-CH Seite: 1 von 12
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des
Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname: Permafix 1523 / 1524
Dieses Sicherheitsdatenblatt gilt für die folgenden Produkte:
PF1523: Permafix 1523 PUR Schmelzklebstoff HOLZ-HER
PF1524: Permafix 1524 PUR Schmelzklebstoff HOLZ-HER
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Allgemeine Verwendung: PUR Schmelzklebstoff HOLZ-HER
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenbezeichnung: Permapack AG
Strasse/Postfach: Reitbahnstrasse 51
PLZ, Ort: 9401 Rorschach
Schweiz
Telefon: +41 71 844 12 12
Telefax: +41 71 844 12 13
Auskunft gebender Bereich:
Anwendungstechnik,
Telefon: +41 (0) 71 844 12 12, E-Mail: info@permapack.ch
1.4 Notrufnummer
Tox. Informationszentrum, Zürich,
Telefon: +41 (0)44 251 51 51 oder Schweiz: 145
ABSCHNITT 2:
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe: nicht anwendbar
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung:
Mischung aus: synthetischen Polymeren
Basis: Polyurethan
Gefährliche Inhaltsstoffe:
Inhaltsstoff Bezeichnung Gehalt Einstufung
REACH 01-2119457014-47-xxxx
EG-Nr. 202-966-0
CAS 101-68-8
4,4'-
Methylendipheny
ldiisocyanat
< 2,5 % Acute Tox. 4; H332. Skin Irrit. 2; H315.
Eye Irrit. 2; H319. Resp. Sens. 1; H334.
Skin Sens. 1; H317. Carc. 2; H351.
STOT SE 3; H335. STOT RE 2; H373.
Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Massnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Massnahmen
Allgemeine Hinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Bei Einatmen: Betroffene an die frische Luft bringen. Bei Gefahr von Bewusstlosigkeit Lagerung und
Transport in stabiler Seitenlage. Bei Beschwerden Arzt hinzuziehen.

Nach Hautkontakt: Mit Wasser und Seife gründlich abwaschen.
Nach Kontakt mit dem geschmolzenen Produkt betroffene Hautpartie rasch mit Wasser
kühlen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Bei Hautreaktionen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt: Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fliessendem Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei
Augenreizung einen Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Mund ausspülen. Niemals darf einem Bewusstlosen etwas
über den Mund verabreicht werden. Arzt hinzuziehen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden
verursachen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Massnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid.
Bei Grossbrand und grossen Mengen: Wassersprühstrahl, alkoholbeständiger Schaum.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können gefährliche Brandgase und Dämpfe entstehen.
Ferner können entstehen: Stickoxide (NOx), Isocyanate, Cyanwasserstoff,
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Feuerschutzkleidung tragen.
Zusätzliche Hinweise: Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen und nach Möglichkeit aus der Gefahrenzone
ziehen. Dämpfe mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Brandgase nicht einatmen.
Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden.
ABSCHNITT 6: Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Belüftung sorgen, besonders in geschlossenen Räumen. Exposition
vermeiden. Staubentwicklung vermeiden. Einatmen von Staub vermeiden. Einatmen von
Dampf/Aerosol vermeiden. Bei Einwirkungen von Dämpfen, Stäuben und Aerosolen ist
Atemschutz zu verwenden. Geeignete Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen
fernhalten.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

6.2 Umweltschutzmassnahmen
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. Zum
Aufnehmen zugelassenen Industriestaubsauger verwenden. Staubentwicklung vermeiden.
Nachreinigen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmassnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Für gute Be- und Entlüftung von Lager
und Arbeitsplatz sorgen. Staubentwicklung vermeiden. Einatmen von Staub vermeiden.
Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden.
Personen, die an Hautproblemen, Asthma, Allergien, chronischen oder wiederholten
Atemkrankheiten leiden, sollten bei keiner Verarbeitung eingesetzt werden, bei der
dieses Gemisch gebraucht wird.
Geeignete Schutzausrüstung tragen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem
Tragen waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Vor den Pausen und bei Arbeitsende
Hände waschen. Augenwascheinrichtung muss vorhanden sein.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren. Behälter
trocken halten. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen.
Zusammenlagerungshinweise:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Biologische Grenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert Parameter Probenahme
101-68-8 4,4'-
Methylendiphenyldiiso
cyanat
Schweiz:
BAT, Urin
10 μg/g
Creatinin
4,4'-
Diaminodiphenylm
ethan
Expositionsende bzw.
Schichtende
Zusätzliche Hinweise: Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.

DNEL/DMEL: Angabe zu 4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat, CAS 101-68-8:
DNEL Arbeiter, langzeitig, inhalativ: 0,05 mg/m³
DNEL Arbeiter, kurzzeitig, inhalativ: 0,1 mg/m³
DNEL Arbeiter, kurzzeitig, dermal: 50 mg/kg
PNEC: Angabe zu 4,4'-Diphenylmethan-diisocyanat:
PNEC Wasser (Süsswasser): 1 mg/L
PNEC Wasser (periodische Freisetzung): 10 mg/L
PNEC Wasser (Meerwasser): 0,1 mg/L
PNEC Sediment (Süsswasser): 1 mg/kg
PNEC Kläranlage: 1 mg/L
PNEC Boden: 1 mg/kg
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung bzw. Abzug sorgen oder mit völlig geschlossenen Apparaturen arbeiten.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz: Bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist ein Atemschutzgerät zu tragen.
Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung: Atemfilter (Kombinationsfilter A/P2 gemäss EN
14387 benutzen.); bei längerer Exposition: umgebungsluftunabhängiges Atemgerät.
Um das Einatmen von Sprühnebel und Schleifstaub zu vermeiden, müssen alle Spritz-
und Schleifarbeiten mit geeignetem Atemschutzgerät durchgeführt werden.
Handschutz: Schutzhandschuhe gemäss EN 374
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und
Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Augenschutz: Dicht schliessende Schutzbrille gemäss EN 166.
Körperschutz: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Schutz- und Hygienemassnahmen:
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Staubentwicklung vermeiden. Staub
nicht einatmen. Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden. Berührung mit den Augen
vermeiden. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Personen, die an Hautproblemen, Asthma, Allergien, chronischen oder wiederholten
Atemkrankheiten leiden, sollten bei keiner Verarbeitung eingesetzt werden, bei der
dieses Gemisch gebraucht wird.
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende
Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Augenwascheinrichtung muss vorhanden sein.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen: Aggregatzustand bei 20 °C und 101,3 kPa: fest
Farbe: weiss
Geruch: schwach
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar
pH-Wert: Nicht anwendbar

Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Keine Daten verfügbar
Siedebeginn und Siedebereich: Keine Daten verfügbar
Flammpunkt/Flammpunktbereich: Nicht anwendbar
Verdampfungsgeschwindigkeit: Keine Daten verfügbar
Entzündbarkeit: Keine Daten verfügbar
Explosionsgrenzen: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: Keine Daten verfügbar
Dampfdichte: Keine Daten verfügbar
Dichte: bei 20 °C: 1,2 g/cm³
Wasserlöslichkeit: unlöslich
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündungstemperatur: Nicht selbstentzündlich.
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Viskosität, kinematisch: Keine Daten verfügbar
Explosive Eigenschaften: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Oxidierende Eigenschaften: Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben
Zündtemperatur: > 300 °C
Lösemittelgehalt: 0,0 %
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Siehe 10.3
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Bei bestimmungsgemässer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen
Reaktionen auf.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Vor Feuchtigkeit schützen.
10.5 Unverträgliche Materialien
Keine Daten verfügbar
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Isocyanate
Thermische Zersetzung: Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikologische Wirkungen: Die Aussagen sind von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet. Für das
Produkt als solches liegen keine toxikologischen Daten vor.
Akute Toxizität (oral): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt.
Akute Toxizität (dermal): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Akute Toxizität (inhalativ): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Schwere Augenschädigung/-reizung: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierung der Atemwege: Resp. Sens. 1; H334 = Kann bei Einatmen Allergie,
asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
Sensibilisierung der Haut: Skin Sens. 1; H317 = Kann allergische Hautreaktionen
verursachen.
Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Karzinogenität: Carc. 2; H351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Reproduktionstoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt.
Wirkungen auf und über die Muttermilch: Fehlende Daten.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Aufgrund der verfügbaren Daten
sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Aufgrund der verfügbaren Daten
sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sonstige Angaben: Angabe zu 4,4'-Diphenylmethan-diisocyanat:
LD50 Ratte, oral: > 2.000 mg/kg bw (84/449/EEC)
LD50 Kaninchen, dermal: > 9.400 mg/kg bw (OECD 402)
ATE Ratte, inhalativ (Stäube/Nebel): 1,5 mg/L/4h
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität: Angabe zu 4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat:
Fischtoxizität: LC50 > 1.000 mg/L/96h
Daphnientoxizität: EC50 > 1.000 mg/L/24h
Algentoxizität: EC50 > 1.640 mg/L/72h
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Sonstige Hinweise: Keine Daten verfügbar

Verhalten in Kläranlagen: Bei sachgemässer Einleitung geringer Konzentrationen in adaptierte biologische
Kläranlagen sind Störungen der Abbauaktivität von Belebtschlamm nicht zu erwarten.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Daten verfügbar
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Allgemeine Hinweise: Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Abfallschlüsselnummer: 08 04 09* = Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere
gefährliche Stoffe enthalten
HZVA = Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung
* = Die Entsorgung ist nachweispflichtig.
Empfehlung: Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften. Darf nicht zusammen mit Hausmüll
entsorgt werden.
Verpackung
Empfehlung: Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie
der Stoff zu behandeln. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können
einer Wiederverwertung zugeführt werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR/RID, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
ADN: ID 9004
14.2 Ordnungsgemässe UN-Versandbezeichnung
ADR/RID, IMDG, IATA-DGR:
Nicht eingeschränkt
ADN: ID 9004, DIPHENYLMETHAN-4,4'-DIISOCYANAT
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR/RID, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
A14.4 Verpackungsgruppe
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.5 Umweltgefahren
Meeresschadstoff - IMDG:
nein
14.6 Besondere Vorsichtsmassnahmen für den Verwender
Binnenschiffstransport (ADN)
Gefahrzettel: -
Beförderung zugelassen: T
Ausrüstung erforderlich: PP
14.7 Massengutbeförderung gemäss Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäss
IBC-Code
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften - Schweiz
Verordnung 814.018 über die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOCV)
0 Gew.-%
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5; SR 822.115): Jugendliche bis zum vollendeten
18. Lebensjahr dürfen bei ihrer Arbeit nur dann mit dieser Zubereitung in Kontakt kommen
oder dieser ausgesetzt werden, sofern das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
(BBT) oder das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine Ausnahme bewilligt hat.
Mutterschutzverordnung (SR 822.111.52): Schwangere Frauen und stillende Mütter dürfen
bei ihrer Arbeit nur dann mit dieser Zubereitung in Kontakt kommen oder dieser
ausgesetzt werden, wenn auf Grund einer Risikobeurteilung durch eine Fachperson
feststeht, dass im Kontext mit den Tätigkeiten und den getroffenen Schutzmassnahmen
die Exposition zu keinen Schädigungen für Mutter und Kind führt.
Abgabevorschriften: Nur für gewerbliche Verwender.
Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Verwendungsbeschränkung gemäss REACH Anhang XVII Nr.: 56a
Nationale Vorschriften - Deutschland
Lagerklasse: 11 = Brennbare Feststoffe
Wassergefährdungsklasse:
1 = schwach wassergefährdend
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.DN: Klasse 9

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Weitere Informationen
Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitt 2 und 3:
H315 = Verursacht Hautreizungen.
H317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 = Verursacht schwere Augenreizung.
H332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden
verursachen.
H335 = Kann die Atemwege reizen.
H351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H373 = Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
EUH204 = Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Abkürzungen und Akronyme:
ADN: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf Binnenwasserstrassen
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf der Strasse
AGW: Arbeitsplatzgrenzwert
AS/NZS: Australische/neuseeländische Norm
ATE: Schätzwert der akuten Toxizität
CAS: Chemical Abstracts Service
CFR: Code of Federal Regulations
CLP: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
DMEL: Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung
DNEL: Abgeleitete Nicht-Effekt-Konzentration
EC50: Effektive Konzentration 50%
EG: Europäische Gemeinschaft
EN: Europäische Norm
EQ: Freigestellte Mengen
EU: Europäische Union
HZVA: Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung
IATA: Verband für den internationalen Lufttransport
IATA-DGR: Verband für den internationalen Lufttransport – Gefahrgutvorschriften
IBC-Code: Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur
Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut
IMDG-Code: Gefahrgutvorschriften für den internationalen Seetransport
LC50: Median-Letalkonzentration
LD50: Letale Dosis 50%
MAK: Maximale Arbeitsplatz-Konzentration
MARPOL: Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung
durch Schiffe
OECD: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OSHA: Arbeitsschutzadministration, Amerika
PBT: Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC: Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
REACH: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
STOT RE: Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition
STOT SE: Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition
TRGS: Technische Regeln für Gefahrstoffe
vPvB: Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Literatur: BG Chemie:
- Merkblatt M044 'Isocyanate'
- Merkblatt M050 'Umgang mit Gefahrstoffen'
TRGS 430 Isocyanate - Exposition und Überwachung
TRGS 540 Sensibilisierende Stoffe
TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder
fortpflanzungsgefährdender Stoffe

Grund der letzten Änderungen:
Änderung in Abschnitt 11: Toxikologische Angaben
Änderung in Abschnitt 12: umweltbezogene Angaben
Allgemeine Überarbeitung
Änderung in Abschnitt 14: ADN
Änderung in Abschnitt 15: Rechtsvorschriften
Erstausgabedatum: 28.6.2018
Datenblatt ausstellender Bereich
Ansprechpartner: siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich
Haftungsausschluss: Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen
unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Sie sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in
diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung
geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt
genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt, verarbeitet oder einer Bearbeitung unterzogen
wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas
anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. Dieses Sicherheitsdatenblatt
enthält nur sicherheitsrelevante Angaben und ersetzt keine Produktinformation oder Produktspezifikation.

 

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