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PUR Schmelzklebstoff Permafix 1510

Artikelnummer: 1510PF


Beschreibung

Permafix 1510

PUR Schmelzklebstoff

Beschreibung

 

Der Permafix 1510 ist ein feuchtigkeitsvernetzender PUR-Schmelzklebstoff für Verklebungen von thermoplastischen Kantenbändern (ABS, PP, PVC, PET, Melamin und PMMA), HPL-, CPL- und Furnierkanten sowie Massivholzkanten. Dieser Kantenleim verfügt über eine kurze Abbindezeit, eine hohe Anfangshaftung sowie eine gute Kälteflexibilität und Lösemittelbeständigkeit.

  • Nullfugenoptik
  • Sehr hohe Anfangsfestigkeit
  • Breites Adhäsionsspektrum
  • Ausgezeichnete Endfestigkeit und Kälteflexibilität nach der Vernetzung
  • Farb- und oxidationsstabil
  • Verfügbar transparent in 0,15kg, VPE 12 Stück, 0.30kg 6 Stk, 2kg 8 Kerzen VPE
  • Fadenfreier Klebstoffauftrag                                      

Gefahrenstoffhinweise

  Mögliche Gefahren

1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP)
Resp. Sens. 1; H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden
verursachen.
Skin Sens. 1; H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Carc. 2; H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (CLP)


Signalwort: Gefahr

Gefahrenhinweise: H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder
Atembeschwerden verursachen.
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Sicherheitshinweise: P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P284 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte
Atmung sorgen.
Besondere Kennzeichnung
EUH204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Hinweistext für Etiketten: Enthält:
4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat, Oligomere
Phenylethylanilin substituiert
2.3 Sonstige Gefahren
Beim Umgang mit dem heissen Material sind Verbrennungen möglich. Bei thermischer
Zersetzung Entwicklung von gesundheitsschädlichen und/oder giftigen Dämpfen möglich.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Keine Daten verfügbar

Download Technisches Datenblatt

https://permapack.ch/tradepro/shop/artikel/allgemein/Permafix-1510-Technisches-Datenblatt.pdf

Download Sicherheitsdatenblatt

https://permapack.ch/tradepro/shop/artikel/allgemein/20-Permafix%201510-1511-SICHERHEITSDATENBLATT-de-CH.pdf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Permafix 1510/1511
Materialnummer PF1510/1511
Überarbeitet am: 19.9.2019 Gedruckt: 25.8.2022
Version: 2 Sprache: de-CH Seite: 1 von 11
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des
Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname: Permafix 1510/1511
Dieses Sicherheitsdatenblatt gilt für die folgenden Produkte:
PF1510: Permafix 1510
PF1511: Permafix 1511
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Allgemeine Verwendung: PUR Schmelzklebstoff, nur für gewerbliche Verwender
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenbezeichnung: Permapack AG
Straße/Postfach: Reitbahnstrasse 51
PLZ, Ort: 9401 Rorschach
Schweiz
Telefon: +41 71 844 12 12
Telefax: +41 71 844 12 13
Auskunft gebender Bereich:
Anwendungstechnik,
Telefon: +41 (0) 71 844 12 12, E-Mail: info@permapack.ch
1.4 Notrufnummer
Tox. Informationszentrum, Zürich,
Telefon: +41 (0)44 251 51 51 oder Schweiz: 145
ABSCHNITT 2:
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe: nicht anwendbar
3.2 Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe:
Inhaltsstoff Bezeichnung Gehalt Einstufung
REACH 01-2119457013-49-xxxx
EG-Nr. 500-040-3
CAS 25686-28-6
4,4'-
Methylendiphenyldiis
ocyanat, Oligomere
< 2,5 % Acute Tox. 4; H332.
Skin Irrit. 2; H315. Eye Irrit. 2; H319.
Resp. Sens. 1; H334.
Skin Sens. 1; H317. Carc. 2; H351.
STOT SE 3; H335. STOT RE 2; H373.
REACH 01-2119967418-24-xxxx
EG-Nr. 233-215-5
CAS 10081-67-1
Phenylethylanilin
substituiert
< 2,5 % Skin Sens. 1; H317.
Aquatic Chronic 4; H413.
Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Einatmen: Für Frischluft sorgen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche
Beatmung einleiten. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife waschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem
Tragen waschen. Bei Hautreaktionen Arzt aufsuchen. Verbrennungen durch
geschmolzenes Material müssen klinisch behandelt werden.

Nach Augenkontakt: Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei auftretenden
oder anhaltenden Beschwerden Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Mund ausspülen. Niemals darf einem Bewusstlosen etwas
über den Mund verabreicht werden. Sofort Arzt hinzuziehen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden
verursachen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Durch mechanische Einwirkung kann das Produkt zu Reizungen oder Verletzungen
führen. Das geschmolzene Produkt kann schwere Verbrennungen verursachen.
Erblindungsgefahr
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl, Schaum, Pulver, Kohlendioxid
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Dieses Material ist brennbar, aber nicht leicht entzündbar. Das Produkt kann bei
Erhitzung gesundheitsschädliche Dämpfe freisetzen.
Im Brandfall können entstehen: Giftige Gase/Dämpfe, 4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat,
Oligomere, Stickoxide (NOx), Cyanwasserstoff, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
Zusätzliche Hinweise: Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen und nach Möglichkeit aus der Gefahrenzone
ziehen. Dämpfe mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Brandgase nicht einatmen.
Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden.
Deshalb für ausreichende Rückhaltemöglichkeit des Löschwassers sorgen.
Kontaminiertes Löschwasser und Erdreich muss entsprechend den örtlichen Vorschriften
entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Exposition vermeiden. Für ausreichende Belüftung sorgen, besonders in geschlossenen
Räumen. Staubentwicklung vermeiden. Staub nicht einatmen. Berührung mit den Augen
vermeiden. Geeignete Schutzausrüstung tragen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und
vor erneutem Tragen waschen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Bei Erhitzung: Dampf nicht einatmen.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen.
Staubentwicklung vermeiden. Nachreinigen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Für gute Be- und Entlüftung von Lager
und Arbeitsplatz sorgen. Staubentwicklung vermeiden. Staub nicht einatmen. Berührung
mit den Augen vermeiden. Geeignete Schutzausrüstung tragen. Kontaminierte Kleidung
ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder
rauchen.
Bei Erhitzung: Dampf nicht einatmen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Die allgemeinen Regeln des vorbeugenden Brandschutzes sind zu beachten.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren. Behälter
trocken halten. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen.
Zusammenlagerungshinweise:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Zusätzliche Hinweise: Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten

DNEL/DMEL: Angabe zu 4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat, Oligomere:
DNEL Arbeiter langzeitig, lokal, inhalativ: 0,05 mg/m³
DNEL Arbeiter kurzzeitig, lokal, inhalativ: 0,1 mg/m³
DNEL Verbraucher langzeitig, lokal, inhalativ: 0,025 mg/m³
DNEL Verbraucher kurzzeitig, lokal, inhalativ: 0,05 mg/m³
Angabe zu Phenylethylanilin substituiert:
DNEL Arbeiter langzeitig, systemisch, inhalativ: 7,05 mg/m³
DNEL Arbeiter langzeitig, lokal, inhalativ: 280 mg/m³
DNEL Arbeiter langzeitig, systemisch, dermal: 1 mg/kg bw/d
DNEL Arbeiter langzeitig, lokal, dermal: 0,82 mg/cm²
DNEL Verbraucher langzeitig,
4-(1-Methyl-1-phenylethyl)-N-[4-(1-methyl-1-phenylethyl)phenyl]anilin: inhalativ: 1,74 mg/m³
DNEL Verbraucher langzeitig, lokal, inhalativ: 69,56 mg/m³
DNEL Verbraucher langzeitig, systemisch, dermal: 0,5 mg/kg bw/d
DNEL Verbraucher langzeitig, lokal, dermal: 0,41 mg/cm²
DNEL Verbraucher langzeitig, systemisch, oral: 0,5 mg/kg bw/d
PNEC: Angabe zu 4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat, Oligomere:
PNEC Wasser (Süßwasser): 1 mg/L
PNEC Wasser (Meerwasser): 0,1 mg/L
PNEC Kläranlage STP: 1 mg/L
PNEC Boden: 1 mg/kg dw
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz: Falls Dämpfe auftreten, ist Atemschutz erforderlich.
Die Atemschutzfilterklasse ist unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration (Gas/
Dampf/ Aerosol/ Partikel) anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen kann.
Handschutz: Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und
Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Augenschutz: Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.
Körperschutz: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Staubentwicklung vermeiden. Staub
nicht einatmen. Berührung mit den Augen vermeiden. Kontaminierte Kleidung ausziehen
und vor erneutem Tragen waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Vor
den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Bei Erhitzung: Dampf nicht einatmen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen: Aggregatzustand bei 20 °C und 101,3 kPa: fest
Farbe: weiß

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Permafix 1510/1511
Materialnummer PF1510/1511
Überarbeitet am: 19.9.2019 Gedruckt: 25.8.2022
Version: 2 Sprache: de-CH Seite: 6 von 11
Geruch: charakteristisch
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar
pH-Wert: Nicht anwendbar
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Keine Daten verfügbar
Siedebeginn und Siedebereich: Keine Daten verfügbar
Flammpunkt/Flammpunktbereich: Nicht anwendbar
Verdampfungsgeschwindigkeit: Keine Daten verfügbar
Entzündbarkeit: Keine Daten verfügbar
Explosionsgrenzen: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: Keine Daten verfügbar
Dampfdichte: Keine Daten verfügbar
Dichte: ca. 1,2 g/mL
Löslichkeit: löslich in: Essigester, Methylenchlorid
Wasserlöslichkeit: unlöslich
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Viskosität, dynamisch: bei 140 °C: ca. 64000 mPa*s
Explosive Eigenschaften: Keine Daten verfügbar
Oxidierende Eigenschaften: Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben
Festkörpergehalt: bei 250 °C: 100 %
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Siehe 10.3
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen
Reaktionen auf.
Bei thermischer Zersetzung Entwicklung von gesundheitsschädlichen und/oder giftigen
Dämpfen möglich.
Reagiert mit Wasser unter Bildung von Kohlendioxid.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Vor Hitze schützen. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen.
10.5 Unverträgliche Materialien
Alkohole, Amine, Basen, Säuren, Wasser

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Zersetzt sich beim Erhitzen: Stickoxide (NOx), Cyanwasserstoff, Kohlenmonoxid und
Kohlendioxid
Thermische Zersetzung: Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikologische Wirkungen: Die Aussagen sind von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet. Für das
Produkt als solches liegen keine toxikologischen Daten vor.
Akute Toxizität (oral): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt.
Akute Toxizität (dermal): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Akute Toxizität (inhalativ): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
ATEmix Dämpfe: > 20 mg/L
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Schwere Augenschädigung/-reizung: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierung der Atemwege: Resp. Sens. 1; H334 = Kann bei Einatmen Allergie,
asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
Sensibilisierung der Haut: Skin Sens. 1; H317 = Kann allergische Hautreaktionen
verursachen.
Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Karzinogenität: Carc. 2; H351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Reproduktionstoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt.
Wirkungen auf und über die Muttermilch: Fehlende Daten.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Aufgrund der verfügbaren Daten
sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Aufgrund der verfügbaren Daten
sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sonstige Angaben: Angabe zu 4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat, Oligomere:
LD50 Ratte, oral: > 2.000 mg/kg
LD50 Kaninchen, dermal: > 9.400 mg/kg (OECD 402)
LC50 Ratte, inhalativ: 0,49 mg/L/4h (OECD 403)
Angabe zu Phenylethylanilin substituiert:
LD50 Ratte, oral: > 2.000 mg/kg

Symptome
Durch mechanische Einwirkung kann das Produkt zu Reizungen oder Verletzungen
führen. Das geschmolzene Produkt kann schwere Verbrennungen verursachen.
Erblindungsgefahr
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität: Angabe zu 4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat, Oligomere:
Fischtoxizität:
LC50 Danio rerio (Zebrabärbling): 1.000 mg/L/96h (OECD 203)
Daphnientoxizität:
EC50 Daphnia magna (Großer Wasserfloh): 1.000 mg/L/24h (OECD 202)
Algentoxizität:
EC50 Desmodesmus subspicatus (Grünalge): > 1.640 mg/L/3d (OECD 201)
Angabe zu Phenylethylanilin substituiert:
Fischtoxizität:
LC50 Poecilia reticulata (Guppy): <= 100 mg/L/96h (OECD 203)
Daphnientoxizität:
EC50 Daphnia magna (Großer Wasserfloh): <= 100 mg/L/48h (OECD 202)
Algentoxizität:
EC50 Selenastrum capricornutum: >= 69 mg/L/72h (OECD 201)
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Sonstige Hinweise: Keine Daten verfügbar
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Daten verfügbar
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Allgemeine Hinweise: Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Abfallschlüsselnummer: 08 04 09* = Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere
gefährliche Stoffe enthalten
HZVA = Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung
* = Die Entsorgung ist nachweispflichtig.

Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Verpackung
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Nicht kontaminierte und restentleerte
Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
Nicht eingeschränkt
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.4 Verpackungsgruppe
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.5 Umweltgefahren
Meeresschadstoff - IMDG:
nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß
IBC-Code
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften - Schweiz
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Keine Daten verfügbar
Abgabevorschriften: Nur für gewerbliche Verwender.
Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Keine Daten verfügbar

Nationale Vorschriften - Deutschland
Lagerklasse: 11 = Brennbare Feststoffe
Wassergefährdungsklasse:
1 = schwach wassergefährdend
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Weitere Informationen
Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitt 2 und 3:
H315 = Verursacht Hautreizungen.
H317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 = Verursacht schwere Augenreizung.
H332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden
verursachen.
H335 = Kann die Atemwege reizen.
H351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H373 = Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H413 = Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.
EUH204 = Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen

Abkürzungen und Akronyme:
ADN: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf Binnenwasserstraßen
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf der Straße
AS/NZS: Australische/neuseeländische Norm
CAS: Chemical Abstracts Service
CFR: Code of Federal Regulations
CLP: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
DMEL: Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung
DNEL: Abgeleitete Nicht-Effekt-Konzentration
EC50: Effektive Konzentration 50%
EG: Europäische Gemeinschaft
EN: Europäische Norm
EQ: Freigestellte Mengen
EU: Europäische Union
HZVA: Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung
IATA: Verband für den internationalen Lufttransport
IATA-DGR: Verband für den internationalen Lufttransport – Gefahrgutvorschriften
IBC-Code: Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur
Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut
IMDG-Code: Gefahrgutvorschriften für den internationalen Seetransport
LC50: Median-Letalkonzentration
LD50: Letale Dosis 50%
MARPOL: Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung
durch Schiffe
OSHA: Arbeitsschutzadministration, Amerika
PBT: Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC: Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
REACH: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
STOT RE: Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition
STOT SE: Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition
TRGS: Technische Regeln für Gefahrstoffe
vPvB: Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Grund der letzten Änderungen:
Änderung in Abschnitt 2: Kennzeichnung
Erstausgabedatum: 9.4.2018
Datenblatt ausstellender Bereich
Ansprechpartner: siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich
Haftungsausschluss: Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen
unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Sie sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in
diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung
geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt
genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt, verarbeitet oder einer Bearbeitung unterzogen
wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas
anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. Dieses Sicherheitsdatenblatt
enthält nur sicherheitsrelevante Angaben und ersetzt keine Produktinformation oder Produktspezifikation.