Acryl-Fugendichtstoff, Permafix 500S

Artikel-Nr.: 07
Acryl-Fugendichtstoff, Permafix 500S
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verkehrsweiss RAL 9016, weiss RAL 9010, braun, grau, transparent

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VOC Abgabe wird separat berechnet !

Beschreibung

 

Für Anschlussfugen im Innenausbau sowie im Maler- und Gipserbereich. Anwendung vorzugsweise auf porösen Untergründen. Optimale Verarbeitbarkeit.

  • Wasserbasierend
  • Geruchsarm
  • Silikon- und lösemittelfrei
  • Überstreichbar

PRO - Für qualitätsbewusste Profis Innenanwendung Überstreichbar Zulässige Gesamtverformung 12.5 Prozent Bewertung EcoBasis

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Download Sicherheitsdatenblatt

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SICHERHEITSDATENBLATT
gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Permafix 500S ACL Maler
Materialnummer PF500S
Überarbeitet am: 16.3.2020 Gedruckt: 25.8.2022
Version: 9 Sprache: de-CH Seite: 1 von 14
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des
Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname: Permafix 500S ACL Maler
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Allgemeine Verwendung: Dichtungsmasse
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenbezeichnung: Permapack AG
Strasse/Postfach: Reitbahnstrasse 51
PLZ, Ort: 9401 Rorschach
Schweiz
Telefon: +41 71 844 12 12
Telefax: +41 71 844 12 13
Auskunft gebender Bereich:
Anwendungstechnik,
Telefon: +41 (0) 71 844 12 12, E-Mail: info@permapack.ch
1.4 Notrufnummer
Tox. Informationszentrum, Zürich,
Telefon: +41 (0)44 251 51 51 oder Schweiz: 145
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss EG-Verordnung 1272/2008 (CLP)
Dieses Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (CLP)
Gefahrenhinweise: entfällt
Sicherheitshinweise: entfällt
Besondere Kennzeichnung
EUH208 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on und Gemisch aus
5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1)
[EG-Nr. 247-500-7 + 220-239-6]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
2.3 Sonstige Gefahren
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Keine Daten verfügbar

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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe: nicht anwendbar
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung:
Acrylat-Copolymerisat und Füllstoffe, Dispersion in Wasser.
Gefährliche Inhaltsstoffe:
Inhaltsstoff Bezeichnung Gehalt Einstufung
EG-Nr. 238-878-4
CAS 14808-60-7
Siliciumdioxid
(Quarz (SiO2))
< 1 % nicht eingestuft
REACH 01-2119456816-28-xxxx
EG-Nr. 203-473-3
CAS 107-21-1
Ethylenglykol < 1 % Acute Tox. 4; H302. STOT RE 2; H373.
REACH
01-2120761540-60-xxxx
EG-Nr. 220-120-9
CAS 2634-33-5
1,2-
Benzisothiazol-
3(2H)-on
< 0,01 % Acute Tox. 4; H302.
Acute Tox. 2; H330.
Skin Irrit. 2; H315. Eye Dam. 1; H318.
Skin Sens. 1; H317.
Aquatic Acute 1; H400
(M-Faktor = 1).
Aquatic Chronic 2; H411.
REACH
01-2120764691-48-xxxx
Listennr. 611-341-5
CAS 55965-84-9
Gemisch aus
5-Chlor-2-
methyl-2H-
isothiazol-3-on
und
2-Methyl-2H-
isothiazol-3-on
(3:1)
< 0,0015 % Acute Tox. 3; H301.
Acute Tox. 2; H310.
Acute Tox. 2; H330.
Skin Corr. 1C; H314.
Eye Dam. 1; H318.
Skin Sens. 1A; H317.
Aquatic Acute 1; H400
(M-Faktor = 100).
Aquatic Chronic 1; H410
(M-Faktor = 100). (EUH071).
Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Massnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Massnahmen
Allgemeine Hinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Bei Einatmen: Betroffene an die frische Luft bringen. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Mit Wasser und Seife gründlich
abwaschen. Bei Hautreaktionen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt: Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fliessendem Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei auftretenden
oder anhaltenden Beschwerden Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken: Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein
ist). Kein Erbrechen herbeiführen. Niemals darf einem Bewusstlosen etwas über den
Mund verabreicht werden. Bei Beschwerden Arzt hinzuziehen

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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Kann bei bereits sensibilisierten Personen allergische Reaktionen auslösen.
Kann nach Trocknung an der Haut haften.
Bei Einatmen: In hohen Konzentrationen Reizung der Schleimhäute.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Massnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Löschmassnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
Zusätzliche Hinweise: Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen. Löschwasser nicht in Kanalisation,
Erdreich oder Gewässer gelangen lassen. Kontaminiertes Löschwasser muss
entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen. Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Berührung mit
den Augen und der Haut vermeiden. Geeignete Schutzausrüstung tragen.
6.2 Umweltschutzmassnahmen
Mit viel Wasser verdünnen. Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die
Kanalisation gelangen lassen.
Gegebenenfalls zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder)
aufnehmen und anschliessend in geschlossenem Behälter der Entsorgung zuführen.
Den verunreinigten Bereich gründlich mit Wasser abspülen.
Zusätzliche Hinweise: Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13

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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmassnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Nebel/Dampf/Aerosol
nicht einatmen.
Geeignete Schutzkleidung tragen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei
der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Augenspülflasche oder
Augendusche im Arbeitsraum bereitstellen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Nur im Originalbehälter aufbewahren. Behälter trocken halten.
Vor Hitze schützen. Vor Frost schützen.
Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.

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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert
14808-60-7 Siliciumdioxid
(Quarz (SiO2))
Europa: BOELV: TWA 0,1 mg/m³
(Silica,crystalline; alveolengängige
Fraktion)
Schweiz: MAK Langzeit 0,15 mg/m³ (alveolengängige Fraktion)
107-21-1 Ethylenglykol Europa: IOELV: STEL 104 mg/m³; 40 ppm
(kann über die Haut aufgenommen
werden)
Europa: IOELV: TWA 52 mg/m³; 20 ppm
(kann über die Haut aufgenommen
werden)
Schweiz: MAK Kurzzeit 52 mg/m³; 20 ppm
(Dampf und Aerosol; kann über die
Haut aufgenommen werden)
Schweiz: MAK Langzeit 26 mg/m³; 10 ppm
(Dampf und Aerosol; kann über die
Haut aufgenommen werden)
55965-84-9 Gemisch aus
5-Chlor-2-
methyl-2H-
isothiazol-3-on
und
2-Methyl-2H-
isothiazol-3-on
(3:1)
Schweiz: MAK Kurzzeit 0,4 mg/m³ (einatembare Fraktion)
Schweiz: MAK Langzeit 0,2 mg/m³ (einatembare Fraktion)
DNEL/DMEL: Angabe zu Ethylenglykol:
DNEL Arbeiter, langzeitig, systemisch, inhalativ: 35 mg/m³
DNEL Arbeiter, langzeitig, systemisch, dermal: 106 mg/kg bw/d
DNEL Verbraucher, langzeitig, systemisch, inhalativ: 7 mg/m³
DNEL Verbraucher, langzeitig, systemisch, dermal: 106 mg/kg bw/d
Angabe zu 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on:
DNEL Arbeiter, langzeitig, systemisch, inhalativ: 6,81 mg/m³
DNEL Arbeiter, langzeitig, systemisch, dermal: 0,966 mg/kg bw/d
DNEL Verbraucher, langzeitig, systemisch, inhalativ: 0,345 mg/m³
DNEL Verbraucher, langzeitig, systemisch, dermal: 1,2 mg/kg bw/d

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PNEC: Angabe zu Ethylenglykol:
PNEC Wasser (Süsswasser): 10 mg/L
PNEC Wasser (Meerwasser): 1 mg/L
PNEC Sediment (Süsswasser): 37 mg/kg dw
PNEC Sediment (Meerwasser): 3,7 mg/kg dw
PNEC Boden: 1,53 mg/kg dw
PNEC Kläranlage: 199,5 mg/L
Angabe zu 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on:
PNEC Wasser (Süsswasser): 4,03 μg/L
PNEC Wasser (Meerwasser): 0,403 μg/L
PNEC Sediment (Süsswasser): 49,9 μg/kg dw
PNEC Sediment (Meerwasser): 4,99 μg/kg dw
PNEC Boden: 3 mg/kg dw
PNEC Kläranlage: 1,03 μg/L
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz: Bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist ein Atemschutzgerät zu tragen.
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. Die Atemschutzfilterklasse ist
unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration (Gas/Dampf/Aerosol/Partikel)
anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen kann. Bei
Konzentrationsüberschreitung muss Isoliergerät benutzt werden!
Handschutz: Empfehlung: Schutzhandschuhe gemäss EN 374.
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und
Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Augenschutz: Dicht schliessende Schutzbrille gemäss EN 166.
Körperschutz: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Schutz- und Hygienemassnahmen:
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Nicht in die Augen,
auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Augenspülflasche oder Augendusche im Arbeitsraum bereitstellen. Berührung mit den
Augen und der Haut vermeiden. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen: Aggregatzustand bei 20 °C und 101,3 kPa: flüssig
Form: pastös
Farbe: verschieden, je nach Einfärbung
Geruch: Charakteristisch
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar

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pH-Wert: Nicht bestimmt
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: 0 °C
Siedebeginn und Siedebereich: 100 °C
Flammpunkt/Flammpunktbereich: Nicht anwendbar
Verdampfungsgeschwindigkeit: Nicht bestimmt
Entzündbarkeit: Nicht anwendbar
Explosionsgrenzen: UEG (Untere Explosionsgrenze): Nicht bestimmt
OEG (Obere Explosionsgrenze): Nicht bestimmt
Dampfdruck: bei 20 °C: Nicht bestimmt
Dampfdichte: Nicht bestimmt
Dichte: bei 20 °C: 1,71 g/mL
Wasserlöslichkeit: Vollständig mischbar
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: 0,7 log P(o/w) (1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on)
Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine
Anreicherung in Organismen nicht zu erwarten.
-1,36 log P(o/w) (Ethylenglykol)
Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine
Anreicherung in Organismen nicht zu erwarten.
Selbstentzündungstemperatur: Nicht selbstentzündlich
Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt
Viskosität, dynamisch: Nicht bestimmt
Viskosität, kinematisch: >= 21 mm²/s
Explosive Eigenschaften: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Oxidierende Eigenschaften: Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben
Zündtemperatur: Nicht bestimmt
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Siehe Unterabschnitt "Möglichkeit gefährlicher Reaktionen".
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bei vorschriftsmässiger Lagerung und Handhabung
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Vor Frost schützen. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Von Hitzequellen,
Funken und offenen Flammen fernhalten.
Vor Feuchtigkeit schützen.
10.5 Unverträgliche Materialien
Keine Daten verfügbar

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10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemässer Verwendung.
Thermische Zersetzung: Nicht bestimmt
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikologische Wirkungen: Die Aussagen sind von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet. Für das
Produkt als solches liegen keine toxikologischen Daten vor.
Akute Toxizität (oral): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt.
Akute Toxizität (dermal): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Akute Toxizität (inhalativ): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Schwere Augenschädigung/-reizung: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierung der Atemwege: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierung der Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on und Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on
und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1) [EG-Nr. 247-500-7 + 220-239-6]. Kann allergische
Reaktionen hervorrufen.
Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Karzinogenität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reproduktionstoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt.
Wirkungen auf und über die Muttermilch: Fehlende Daten.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Aufgrund der verfügbaren Daten
sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Aufgrund der verfügbaren Daten
sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt

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Version: 9 Sprache: de-CH Seite: 9 von 14
Sonstige Angaben: Angabe zu Siliciumdioxid (Quarz (SiO2)):
LD50 Ratte, oral: > 2.000 mg/kg
Angabe zu Ethylenglykol:
ATE: 500 mg/kg
LD50 Kaninchen, dermal: 10.600 mg/kg
Angabe zu 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on:
LD50 Ratte, oral: 670 mg/kg
LD50 Ratte, dermal: > 2.000 mg/kg
Angabe zu Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und
2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1) [EG-Nr. 247-500-7 + 220-239-6]:
LD50 Ratte, oral: 53 mg/kg
LD50 Kaninchen, dermal: 87,12 mg/kg
Symptome
Bei Einatmen: In hohen Konzentrationen Reizung der Schleimhäute.
Nach Hautkontakt:
Kann nach Trocknung an der Haut haften.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität: Angabe zu Ethylenglykol:
Fischtoxizität:
LC50 Poecilia reticulata (Guppy): 16.000 mg/L/96h
Daphnientoxizität:
EC50 Daphnia magna (Grosser Wasserfloh): 46.300 mg/L/48h
Algentoxizität:
EC50 Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge): 6.500 - 13.000 mg/L/96h
Angabe zu Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und
2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1):
Fischtoxizität:
EC50 Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle): 0,22 mg/L/96h (OECD 211)
Daphnientoxizität:
EC50 Daphnia magna (Grosser Wasserfloh): 0,1 mg/L (OECD 202)
Algentoxizität:
EC50 Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge): 0,048 mg/L/72h (OECD 201)
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Sonstige Hinweise: Keine Daten verfügbar
Verhalten in Kläranlagen: Angabe zu 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on:
EC50 Belebtschlamm: 13 mg/L/3h (OECD 209

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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Biokonzentrationsfaktor (BCF):
Biokonzentrationsfaktor (BCF):
Angabe zu Quarz (SiO2): BCF = 0
Angabe zu 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on: BCF = 6,95
Angabe zu Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und
2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1): BCF = 3,6
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Daten verfügbar
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Allgemeine Hinweise: Nicht unverdünnt bzw. in grösseren Mengen in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen
lassen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Abfallschlüsselnummer: 08 04 10 = Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04
09 fallen
Empfehlung: Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften.
Verpackung
Empfehlung: Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften. Nicht kontaminierte und restentleerte
Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.2 Ordnungsgemässe UN-Versandbezeichnung
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
Nicht eingeschränkt
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.4 Verpackungsgruppe
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt

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14.5 Umweltgefahren
Meeresschadstoff - IMDG:
nein
14.6 Besondere Vorsichtsmassnahmen für den Verwender
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Vor Frost schützen.
14.7 Massengutbeförderung gemäss Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäss
IBC-Code
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften - Schweiz
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Keine Daten verfügbar
Abgabevorschriften: Nur für gewerbliche Verwender.
Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Verwendungsbeschränkung gemäss REACH Anhang XVII Nr.: 52a (Diisononylphthalat)
Nationale Vorschriften - Deutschland
Lagerklasse: 10 = Brennbare Flüssigkeiten, soweit nicht LGK 3
Wassergefährdungsklasse:
1 = schwach wassergefährdend (Selbsteinstufung)
Störfallverordnung: Produkt unterliegt nicht der Störfallverordnung.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich

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gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Weitere Informationen
Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitt 2 und 3:
H301 = Giftig bei Verschlucken.
H302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt.
H314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H315 = Verursacht Hautreizungen.
H317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 = Verursacht schwere Augenschäden.
H330 = Lebensgefahr bei Einatmen.
H373 = Kann Nieren schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition oral.
H400 = Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H411 = Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH071 = Wirkt ätzend auf die Atemwege.
EUH208 = Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on und Gemisch aus
5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1) [EG-Nr.
247-500-7 + 220-239-6]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH210 = Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Permafix 500S ACL Maler
Materialnummer PF500S
Überarbeitet am: 16.3.2020 Gedruckt: 25.8.2022
Version: 9 Sprache: de-CH Seite: 13 von 14
Abkürzungen und Akronyme:
ADN: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf Binnenwasserstrassen
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf der Strasse
AGW: Arbeitsplatzgrenzwert
AS/NZS: Australische/neuseeländische Norm
ATE: Schätzwert der akuten Toxizität
BCF: Biokonzentrationsfaktor
CAS: Chemical Abstracts Service
CFR: Code of Federal Regulations
CLP: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
DMEL: Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung
DNEL: Abgeleitete Nicht-Effekt-Konzentration
EC50: Effektive Konzentration 50%
EG: Europäische Gemeinschaft
EN: Europäische Norm
EQ: Freigestellte Mengen
EU: Europäische Union
IATA: Verband für den internationalen Lufttransport
IATA-DGR: Verband für den internationalen Lufttransport – Gefahrgutvorschriften
IBC-Code: Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur
Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut
IMDG-Code: Gefahrgutvorschriften für den internationalen Seetransport
LC50: Median-Letalkonzentration
LD50: Letale Dosis 50%
log P(o/w): Verteilungskoeffizient Octanol/Wasser
MAK: Maximale Arbeitsplatz-Konzentration
MARPOL: Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung
durch Schiffe
M-Faktor: Multiplikationsfaktor
OECD: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OSHA: Arbeitsschutzadministration, Amerika
PBT: Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC: Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
REACH: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
STOT RE: Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition
TRGS: Technische Regeln für Gefahrstoffe
UEG: Untere Explosionsgrenze
vPvB: Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Literatur: BG RCI Deutschland:
- Merkblatt M050 'Tätigkeiten mit Gefahrstoffen'
- Merkblatt M053 'Arbeitsschutzmassnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen'
- Technische Regeln für Gefahrstoffe 800 Brandschutzmassnahme

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Permafix 500S ACL Maler
Materialnummer PF500S
Überarbeitet am: 16.3.2020 Gedruckt: 25.8.2022
Version: 9 Sprache: de-CH Seite: 14 von 14
Grund der letzten Änderungen:
Änderung in Abschnitt 2: Kennzeichnung
Änderung in Abschnitt 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Änderung in Abschnitt 8: DNEL und PNEC-Werte
Änderung in Abschnitt 11: Toxikologische Angaben
Änderung in Abschnitt 12: Umweltbezogene Angaben
Allgemeine Überarbeitung
Erstausgabedatum: 11.1.2010
Datenblatt ausstellender Bereich
Ansprechpartner: siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich
Haftungsausschluss: Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen
unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Sie sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in
diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung
geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt
genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt, verarbeitet oder einer Bearbeitung unterzogen
wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas
anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. Dieses Sicherheitsdatenblatt
enthält nur sicherheitsrelevante Angaben und ersetzt keine Produktinformation oder Produktspezifikation

 

 

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