Transparentkleber Permafix 1152

Artikel-Nr.: 0105
Transparentkleber Permafix 1152

Beschreibung

 
290ml

Zum dauerelastischen Verkleben und Abdichten von Gläsern, transparenten Kunststoffen und überall dort, wo der Klebstoff nicht sichtbar sein soll. Für eine Vielzahl von Untergründen geeignet.

  • Silikon- und lösemittelfrei
  • Nahezu geruchslos
  • Nach Aushärtung dauerelastisch
  • Shore-Härte 38

PRO - Für qualitätsbewusste Profis Zulässige Gesamtverformung 20 Prozent Hoch-transparent Hohe Klebekraft

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Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (CLP)
Gefahrenhinweise: H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise: P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett
bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Besondere Kennzeichnung
EUH208 Enthält Dioctylbis(pentan-2,4-dionato-O,O')zinn. Kann allergische
Reaktionen hervorrufen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Permafix 1152, SMP Transparent-Kleber
Materialnummer PF1152
Überarbeitet am: 13.8.2021 Gedruckt: 10.9.2021
Version: 2.1 Sprache: de-CH Seite: 1 von 9
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des
Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname: Permafix 1152, SMP Transparent-Kleber
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
von denen abgeraten wird
Allgemeine Verwendung: Klebstoff
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenbezeichnung: Permapack AG
Strasse/Postfach: Reitbahnstrasse 51
PLZ, Ort: 9401 Rorschach
Schweiz
Telefon: +41 71 844 12 12
Telefax: +41 71 844 12 13
Auskunft gebender Bereich:
Anwendungstechnik,
Telefon: +41 (0) 71 844 12 12, E-Mail: info@permapack.ch
1.4 Notrufnummer
Tox. Informationszentrum, Zürich,
Telefon: +41 (0)44 251 51 51 oder Schweiz: 145
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss EG-Verordnung 1272/2008 (CLP)
Aquatic Chronic 3; H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine besonders zu erwähnenden Gefahren.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.

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gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
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Version: 2.1 Sprache: de-CH Seite: 2 von 9
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe: nicht anwendbar
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
Gefährliche Inhaltsstoffe:
Inhaltsstoff Bezeichnung Gehalt Einstufung
REACH
01-0000020199-67-xxxx
EG-Nr. 483-270-6
CAS 54068-28-9
Dioctylbis
(pentan-2,4-
dionato-O,O')
zinn
< 5 % Skin Sens. 1; H317. STOT SE 2; H371.
STOT RE 2; H373.
REACH 01-2119510159-45-xxxx
EG-Nr. 237-511-5
CAS 13822-56-5
3-
(Trimethoxysilyl)
propylamin
< 2,5 % Skin Irrit. 2; H315. Eye Dam. 1; H318.
REACH 01-2119978231-37-xxxx
EG-Nr. 264-513-3
CAS 63843-89-0
Bis(1,2,2,6,6-
pentamethyl-4-
piperidyl)-[[3,5-
bis(1,1-
dimethylethyl)-
4-
hydroxyphenyl]
methyl]
butylmalonat
< 1 % Acute Tox. 4; H302. STOT RE 1; H372.
Aquatic Chronic 1; H410 (M-Faktor = 1).
REACH 01-2119433307-44-xxxx
EG-Nr. 200-659-6
CAS 67-56-1
Methanol < 1 % Flam. Liq. 2; H225.
Acute Tox. 3; H301.
Acute Tox. 3; H311.
Acute Tox. 3; H331. STOT SE 1; H370.
Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Massnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Massnahmen
Bei Einatmen: Betroffene an die frische Luft bringen.
Arzt konsultieren.
Nach Hautkontakt: Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser abspülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
Nach Augenkontakt: Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fliessendem Wasser spülen. Arzt
konsultieren.
Nach Verschlucken: Mund ausspülen. Niemals darf einem Bewusstlosen etwas über den Mund verabreicht
werden.
Arzt konsultieren.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Nach Augenkontakt: Produkt kann leichte Reizungen verursachen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung

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ABSCHNITT 5: Massnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Keine bekannt
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Schwer brennbar.
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid, nitrose Gase,
Chlorwasserstoff
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
Zusätzliche Hinweise: Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden.
ABSCHNITT 6: Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung tragen.
6.2 Umweltschutzmassnahmen
Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Ausgelaufenes Material mit Kalksteinmehl abdecken.
In geschlossenen Behältern sammeln und zur Entsorgung bringen.
Verbliebene Spuren mit viel Wasser nachreinigen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmassnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen.
Berührung mit der Haut vermeiden.
Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Von Hitzequellen, Funken und offenen Flammen fernhalten.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht geschlossen halten.
Bei Raumtemperatur lagern.
Lagerstabilität: 1 Jahr
Geeignetes Material: Kunststoff.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor

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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert
54068-28-9 Dioctylbis
(pentan-2,4-
dionato-O,O')
zinn
Schweiz: MAK Kurzzeit 0,2 mg/m³
(Verbindungen, organisch; berechnet
als Zinn, einatembare Fraktion, kann
über die Haut aufgenommen werden)
Schweiz: MAK Langzeit 0,1 mg/m³
(Verbindungen, organisch; berechnet
als Zinn, einatembare Fraktion, kann
über die Haut aufgenommen werden)
67-56-1 Methanol Europa: IOELV: TWA 260 mg/m³; 200 ppm
(kann über die Haut aufgenommen
werden)
Schweiz: MAK Kurzzeit 520 mg/m³; 400 ppm
(kann über die Haut aufgenommen
werden)
Schweiz: MAK Langzeit 260 mg/m³; 200 ppm
(kann über die Haut aufgenommen
werden)
Biologische Grenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert Parameter Probenahme
67-56-1 Methanol Schweiz:
BAT, Urin
30 mg/L Methanol bei Langzeitexposition,
Expositionsende bzw. Schichtende
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz: Bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist ein Atemschutzgerät zu tragen.
Handschutz: Schutzhandschuhe gemäss EN 374.
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und
Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Augenschutz: dicht schliessende Schutzbrille gemäss EN 166.
Körperschutz: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Schutz- und Hygienemassnahmen:
Kontaminierte Kleidung wechseln. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Siehe "6.2 Umweltschutzmassnahmen"

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Version: 2.1 Sprache: de-CH Seite: 5 von 9
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen: Form: Paste
Farbe: verschieden, je nach Einfärbung
Geruch: fast geruchlos
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar
pH-Wert: Keine Daten verfügbar
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Keine Daten verfügbar
Siedebeginn und Siedebereich: Keine Daten verfügbar
Flammpunkt/Flammpunktbereich: Keine Daten verfügbar
Verdampfungsgeschwindigkeit: Keine Daten verfügbar
Entzündbarkeit: Keine Daten verfügbar
Explosionsgrenzen: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: Keine Daten verfügbar
Dampfdichte: Keine Daten verfügbar
Dichte: Keine Daten verfügbar
Wasserlöslichkeit: unlöslich
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Viskosität, kinematisch: Keine Daten verfügbar
Explosive Eigenschaften: Keine chemische Gruppe, die mit explosiven Eigenschaften in Verbindung
gebracht wird.
Oxidierende Eigenschaften: Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben
Weitere Angaben: Keine chemische Gruppe, die mit oxidierenden Eigenschaften in
Verbindung gebracht wird.
Schwer brennbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Produkt nicht erhitzen. Brandgefahr
10.2 Chemische Stabilität
Das Produkt ist unter normalen Lagerbedingungen stabil.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Bei sachgemässer Lagerung und Handhabung keine.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Übermässiges Erhitzen
10.5 Unverträgliche Materialien
Keine bekannt

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Version: 2.1 Sprache: de-CH Seite: 6 von 9
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid, nitrose Gase,
Chlorwasserstoff
Thermische Zersetzung: Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikologische Wirkungen: Die Aussagen sind von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet. Für das
Produkt als solches liegen keine toxikologischen Daten vor.
Akute Toxizität (oral): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Akute Toxizität (dermal): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Akute Toxizität (inhalativ): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Schwere Augenschädigung/-reizung: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierung der Atemwege: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierung der Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Karzinogenität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reproduktionstoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Wirkungen auf und über die Muttermilch: Fehlende Daten.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Fehlende Daten.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Fehlende Daten.
Aspirationsgefahr: Fehlende Daten.
Sonstige Angaben: Angabe zu Methanol:
LD50 Ratte, oral: 1187 mg/kg
LC50 Ratte, inhalativ 128,2 mg/L/4h
Symptome
Nach Augenkontakt: Produkt kann leichte Reizungen verursachen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Sonstige Hinweise: Das Produkt ist biologisch nicht leicht abbaubar.

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Version: 2.1 Sprache: de-CH Seite: 7 von 9
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Kein Hinweis auf Bioakkumulationspotential.
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Mässige Adsorption in Boden oder Sediment.
Das Produkt ist in Wasser unlöslich.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Allgemeine Hinweise: Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Abfallschlüsselnummer: 08 04 09* = Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere
gefährliche Stoffe enthalten
HZVA = Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung
* = Die Entsorgung ist nachweispflichtig.
Empfehlung: Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften.
Verpackung
Abfallschlüsselnummer: 15 01 10* = Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch
gefährliche Stoffe verunreinigt sind
* = Die Entsorgung ist nachweispflichtig.
Empfehlung: Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.2 Ordnungsgemässe UN-Versandbezeichnung
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
Nicht eingeschränkt
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.4 Verpackungsgruppe
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.5 Umweltgefahren
Meeresschadstoff - IMDG: nein

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14.6 Besondere Vorsichtsmassnahmen für den Verwender
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.7 Massengutbeförderung gemäss Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäss
IBC-Code
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften - Schweiz
Verordnung 814.018 über die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOCV)
1 Gew.-%
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Abgabevorschriften: Nur für gewerbliche Verwender.
Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Keine Daten verfügbar
Nationale Vorschriften - Deutschland
Lagerklasse: 11 = Brennbare Feststoffe
Wassergefährdungsklasse:
2 = deutlich wassergefährdend
Nationale Vorschriften - Österreich
Lagerklasse: 11 = Brennbare Feststoffe
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Weitere Informationen
Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitt 2 und 3:
H225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H301 = Giftig bei Verschlucken.
H302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H311 = Giftig bei Hautkontakt.
H315 = Verursacht Hautreizungen.
H317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 = Verursacht schwere Augenschäden.
H331 = Giftig bei Einatmen.
H370 = Schädigt die Organe.
H371 = Kann die Organe schädigen.
H372 = Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
H373 = Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH208 = Enthält Dioctylbis(pentan-2,4-dionato-O,O')zinn. Kann allergische Reaktionen
hervorrufenPermafix 1152, SMP Transparent-Kleber
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Abkürzungen und Akronyme:
ADN: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf Binnenwasserstrassen
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf der Strasse
AGW: Arbeitsplatzgrenzwert
AS/NZS: Australische/neuseeländische Norm
CAS: Chemical Abstracts Service
CFR: Code of Federal Regulations
CLP: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
DMEL: Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung
DNEL: Abgeleitete Nicht-Effekt-Konzentration
EG: Europäische Gemeinschaft
EN: Europäische Norm
EU: Europäische Union
HZVA: Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung
IATA: Verband für den internationalen Lufttransport
IBC-Code: Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur
Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut
IMDG-Code: Gefahrgutvorschriften für den internationalen Seetransport
LC50: Median-Letalkonzentration
LD50: Letale Dosis 50%
MARPOL: Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung
durch Schiffe
M-Faktor: Multiplikationsfaktor
OSHA: Arbeitsschutzadministration, Amerika
PBT: Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC: Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
REACH: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
STOT RE: Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition
STOT SE: Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition
MAK: Maximale Arbeitsplatz-Konzentration
vPvB: Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
AGW: Arbeitsplatzgrenzwert
Grund der letzten Änderungen:
Änderung in Abschnitt 8: Arbeitsplatzgrenzwerte
Erstausgabedatum: 29.10.2015
Datenblatt ausstellender Bereich
Ansprechpartner: siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich
Haftungsausschluss: Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen
unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Sie sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem
in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung
geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem
Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt, verarbeitet oder
einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich
hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen
werden. Dieses Sicherheitsdatenblatt enthält nur sicherheitsrelevante Angaben und ersetzt keine
Produktinformation oder Produktspezifikation

 

 

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