Permafix Silikon 145

Artikel-Nr.: 0104
Permafix Silikon 145
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Permafix 145

SIL Bau, Silikon Oxim

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Beschreibung

 

Für Anschluss- und Dehnfugen auf praktisch allen Baustoffen und Untergründen im Innen- und Aussenbereich. Für Anwendungen im Hoch- und Tiefbau, Metall- und Holzbau sowie Fenster- und Fassadenbau. Geprüft für die Verwendung in Reinräumen.

  • Korrosionsneutral
  • UV- und Witterungsbeständig
  • Lichtecht
  • Fungizid ausgerüstet

Spezifikationen

 
 
 
PRO - Für qualitätsbewusste Profis UV- und Witterungsbeständig Zulässige Gesamtverformung 25 Prozent

Permafix 145
SIL Bau, Silikon Oxim
Hochwertiger Silikon-Dichtstoff für Anschluss- und Dehnfugen auf praktisch
allen Baustoffen und Untergründen. Für Anwendungen im Hoch- und Tiefbau,
Metall- und Holzbau, Fassaden- und Fensterbau, Innenausbau etc. Geprüft
für die Verwendung in Reinräumen.
Zul. Gesamtverformung UV- und witterungsbeständig
Produktbeschreibung Einkomponenten-Dichtstoff, der durch Reaktion mit Luftfeuchtigkeit zu einer
elastischen Masse vulkanisiert. Das Produkt ist frei von 2-Butanonoxim (MEKO)
sowie von Methylisobutylketoxim (MIBKO).
Eigenschaften - alterungs- und witterungsbeständig - tauglich für Verbundglas
- fungizid ausgerüstet - korrosionsneutral
- Entspricht: - Hochbaufugen nach DIN 18540
- EN 15651-1 F 25 LM EXT-INT-CC (Fassade)
- EN 15651-2 G 25 LM CC (Verglasung)
- EMICODE EC 1 Plus
- anstrichverträglich A1 (DIN 52455)
- ift Richtlinie "Prüfung der Schlierenbildung von
Verglasungsdichtstoffen"
- Geprüfte Verwendung in Reinräumen
Technische Daten Basis Silikon
Vernetzungssystem neutral / Oxim
Viskosität standfeste Paste
Fungizide Einstellung ja
Dichte ca. 1.00 bzw. 1.40 g/ml
Shore-A-Härte ca. 23 (DIN 53505)
Zul. Gesamtverformung 25%
Elast. Rückstellvermögen ca. 100% (EN ISO 7389)
E-Modul 100% ca. 0.40 N/mm² (EN ISO 8339)
Volumenschwund < 10% (EN ISO 10563)
Baustoffklasse B2, normal entflammbar (DIN 4102)
Euroklasse E (EN 13501)
Temperaturbeständigkeit -60°C bis +150°C
UV-Beständigkeit sehr gut
Witterungsbeständigkeit sehr gut
Lösungsmittel lösemittelfrei
Verarbeitungstemperatur +5°C bis +30°C
Ausspritzverhalten ca. 320g/min. (6mm; 3bar)
Hautbildungszeit ca. 15-30 Min.
Vulkanisation ca. 2 mm/24h
Lagerfähigkeit Kartusche: 18 Monate / Beutel: 24 Monate
(kühl u. trocken)

Lieferform Kartuschen à 310 ml / Schlauchbeutel à 600 ml
Kartusche / Beutel 310 ml 600 ml
Stk./Karton 20 20
Farben Transparent / Weiss 9010* / Schwarz / Braun / Eiche / Bahamabeige / Sandbeige /
Hellgrau / Fugengrau / Grau 7040* / Steingrau / Betongrau
(in Beutel: Transparent / Weiss 9010* / Schwarz) * in Anlehnung an RAL-Farbton
Verarbeitung Vorbereitung der Haftflächen
Die Haftflächen müssen sauber, trocken, trennmittelfrei und tragfähig sein. Staub,
Fette, Öle sowie lose Teile müssen entfernt werden.
Untergrundvorbehandlung
Permafix 145 haftet auf praktisch allen Werkstoffen, teilweise auch ohne Primer.
Bei extremer Beanspruchung ist jedoch eine Vorbehandlung mit folgenden
Permafix Primern empfehlenswert (Eigenversuche sind angeraten):
Permafix 190 – Primer
Für poröse, saugende, neutrale und alkalische Untergründe wie Beton, Naturstein,
Verputz, Faserzement, Gasbeton, Backstein usw.
Permafix 191 – Oberflächen-Aktivator
für Metalle, Kunststoffe, Acrylglas, Lasuren, problematische Eloxale und verzinkte
Untergründe.
Die technischen Datenblätter der Primer und die Primer-Tabelle sind zu beachten.
Vorbereitung der Fugen
Die richtige Fugendimensionierung sowie die korrekte Hinterfüllung sind
wesentliche Voraussetzungen für einwandfreies Verfugen.
Das Verfugen
Eine korrekte, fachtechnisch einwandfrei ausgeführte Fuge trägt wesentlich zur
richtigen Funktion bei.
Faustregel für Fugen
über 10 mm: Fugenbreite zu Fugentiefe 2:1,
unter 10 mm: Fugenbreite zu Fugentiefe ca. 1:1.
Eine Haftung der Dichtmasse auf drei Seiten ist zu vermeiden. Fugengrund
eventuell mit flachem Schaumstoffband überkleben. Zu tiefe Fugen mit Permafix-
Hinterfüllmaterial vorfüllen. Gegen Verunreinigungen, Fugenkanten mit Permafix-
Abdeckband abdecken.
Fugenausfüllung
Permafix 145 mit Auspresspistole satt in die Fugen einspritzen. Bei Winkelan-
schlüssen als Fase aufspritzen. Während der Aushärtung muss auf eine
ausreichende Lüftung geachtet werden.
Materialverbrauch
Der Materialverbrauch kann nach folgender Formel errechnet werden:
Fugenbreite (mm) x Fugentiefe (mm) = ml/lfm.
Fugennachbehandlung
Mit Glättmittel Permafix 175 und Spachtel die Oberfläche vor Beginn der
Hautbildung nachglätten (kein Spülmittel verwenden).
Reinigung
Frischer Dichtstoff kann mit White Spirit (Terpentinersatz) abgewaschen werden.
Ausgehärteter Dichtstoff lässt sich nur noch mechanisch entfernen.
Zu beachten Permafix 145 ist nicht überstreichbar.
Permafix 145 eignet sich nicht für die Anwendung mit Natursteinen und
hochdichten Kunststeinen. Gefahr von Weichmacherwanderung. Bei kritischen
Untergründen Permafix 148, SIL Naturstein einsetzten.
Eine gänzliche Abwesenheit von UV-Strahlen kann eine leichte Verfärbung des
Dichtstoffs verursachen, insbesondere bei Transparent.
Permafix 145 ist nicht geeignet für die Verklebung oder Abdichtung von
Aquarien.

 

 

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Permafix 145 SIL Bau
Materialnummer PF145
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des
Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname: Permafix 145 SIL Bau
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Allgemeine Verwendung: Silikon-Dichtstoff
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenbezeichnung: Permapack AG
Strasse/Postfach: Reitbahnstrasse 51
PLZ, Ort: 9401 Rorschach
Schweiz
Telefon: +41 71 844 12 12
Telefax: +41 71 844 12 13
Auskunft gebender Bereich:
Anwendungstechnik,
Telefon: +41 (0) 71 844 12 12, E-Mail: info@permapack.ch
1.4 Notrufnummer
Tox. Informationszentrum, Zürich,
Telefon: +41 (0)44 251 51 51 oder Schweiz: 145
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss EG-Verordnung 1272/2008 (CLP)
Dieses Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (CLP)
Gefahrenhinweise: entfällt
Sicherheitshinweise: entfällt
Besondere Kennzeichnung
EUH208 Enthält 3-(Trimethoxysilyl)propylamin und 2-Octyl-2H-isothiazol-3-on. Kann
allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

2.3 Sonstige Gefahren
Nach Hydrolyse: Bildung von 2-Pentanonoxim. Angabe zu 2-Pentanonoxim: Verursacht
schwere Augenreizung. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Ausreichende Belüftung
während und nach Gebrauch sicherstellen, um eine Dampfansammlung zu verhindern.
Bei längerem oder oftmals wiederholtem Hautkontakt: Reizung möglich.
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe: nicht anwendbar
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung:
Gemisch: Polydimethylsiloxan, Vernetzer, Füllstoffe, Hilfsstoffe
Da die Gefahrstoffe in die Polymermatrix eingebunden sind, ist es unwahrscheinlich, dass
das Produkt eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt darstellt.
Gefährliche Inhaltsstoffe:
Inhaltsstoff Bezeichnung Gehalt Einstufung
REACH
01-2120004323-76-xxxx
EG-Nr. 484-460-1
CAS 37859-55-5
O,O',O''-(methylsilylidyn)
trioxim 2-pentanon
< 5 % Acute Tox. 4; H302.
Eye Irrit. 2; H319.
EG-Nr. -
CAS 128446-60-6
3-Aminopropyl(methyl)
silsesquioxanes,
ethoxy-terminated
1 - 5 % Flam. Liq. 3; H226.
Skin Irrit. 2; H315.
Eye Irrit. 2; H319.
EG-Nr. 700-810-0
CAS 58190-62-8
2-Pentanon,
O,O',O''-(ethenylsilylidyn)
trioxim
1 - 5 % Acute Tox. 4; H302.
Eye Irrit. 2; H319.
Aquatic Chronic 3; H412.
EG-Nr. 247-761-7
CAS 26530-20-1
2-Octyl-2H-isothiazol-3-on 0,05 % Acute Tox. 4; H302.
Acute Tox. 3; H311.
Acute Tox. 3; H331.
Skin Corr. 1B; H314.
Skin Sens. 1; H317.
Aquatic Acute 1; H400
(M-Faktor = 1).
Aquatic Chronic 1; H410
(M-Faktor = 1).
EG-Nr. 213-048-4
CAS 919-30-2
3-
Aminopropyltriethoxysilan
1 % Acute Tox. 4; H302.
Skin Corr. 1B; H314.
Skin Sens. 1; H317.

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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Massnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Massnahmen
Allgemeine Hinweise: Für ausreichende Belüftung sorgen, besonders in geschlossenen Räumen. Dampf nicht
einatmen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Bei Einatmen: Betroffene an die frische Luft bringen. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt: Mechanisch entfernen (z.B. betroffene Hautpartien mit Watte und Zellstoff abtupfen) und
anschliessend gründlich mit Wasser und einem milden Reinigungsmittel waschen.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Hautreaktionen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt: Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fliessendem Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Anschliessend
Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken: Mund ausspülen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder
Etikett vorzeigen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Nach Hydrolyse: Bildung von 2-Pentanonoxim. Angabe zu 2-Pentanonoxim: Verursacht
schwere Augenreizung. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Einatmen kann zu Reizungen der Atemwege und Schleimhäute führen.
Bei längerem oder oftmals wiederholtem Hautkontakt: Reizung möglich.
Kann beim Verschlucken gesundheitsschädlich sein.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Massnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl, Trockenlöschpulver, alkoholbeständiger Schaum, Sand, Kohlendioxid.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Verbrennen erzeugt schädlichen und giftigen Rauch.
Im Brandfall können entstehen: Russ, Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
Zusätzliche Hinweise: Explosions- und Brandgase nicht einatmen.

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ABSCHNITT 6: Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen. Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Geeignete Schutzausrüstung tragen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem
Tragen waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Alle Zündquellen entfernen.
6.2 Umweltschutzmassnahmen
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen.
Fussboden und verunreinigte Gegenstände reinigen mit: Lösemittel Nachreinigen.
Zusätzliche Hinweise: Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmassnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen.
Dampf/Aerosol nicht einatmen. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
Geeignete Schutzausrüstung tragen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem
Tragen waschen. Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Behälter trocken halten. Vor Feuchtigkeit schützen.
Zusammenlagerungshinweise:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor

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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert
26530-20-1 2-Octyl-2H-isothiazol-3-
on
Schweiz: MAK Kurzzeit 0,1 mg/m³
(einatembare Fraktion, kann
über die Haut aufgenommen
werden)
Schweiz: MAK Langzeit 0,05 mg/m³
(einatembare Fraktion, kann
über die Haut aufgenommen
werden)
DNEL/DMEL: Angabe zu O,O',O''-(methylsilylidyn)trioxim 2-pentanon:
DNEL Arbeiter, langzeitig, systemisch, inhalativ: 1,164 mg/m³
DNEL Arbeiter, langzeitig, systemisch, dermal: 0,165 mg/kg bw/d
DNEL Verbraucher, langzeitig, systemisch, inhalativ: 0,287 mg/m³
DNEL Verbraucher, langzeitig, systemisch, dermal: 0,0825 mg/kg bw/d
DNEL Verbraucher, langzeitig, systemisch, oral: 0,0825 mg/kg bw/d
PNEC: Angabe zu O,O',O''-(methylsilylidyn)trioxim 2-pentanon:
PNEC Wasser (Süsswasser): 0,1 mg/L
PNEC Wasser (Meerwasser): 0,01 mg/L
PNEC Sediment (Süsswasser): 0,569 mg/kg
PNEC Sediment (Meerwasser): 0,057 mg/kg
PNEC Boden: 0,04422 mg/kg
PNEC Kläranlage: 2,15 mg/L
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung des Arbeitsraumes und/oder Absaugeinrichtung am Arbeitsplatz sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz: Falls Dämpfe auftreten, ist Atemschutz erforderlich. Kombinationsfilter ABEK gemäss EN
14387 benutzen.
Handschutz: Schutzhandschuhe gemäss EN 374.
Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk
Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): >60 min
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und
Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Augenschutz: Dicht schliessende Schutzbrille gemäss EN 166.
Körperschutz: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen

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Schutz- und Hygienemassnahmen:
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Dampf/Aerosol nicht einatmen. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen: Aggregatzustand bei 20 °C und 101,3 kPa: fest
Form: pastös
Farbe: verschieden, je nach Einfärbung
Geruch: charakteristisch
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar
pH-Wert: neutral
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: nicht anwendbar
Siedebeginn und Siedebereich: nicht anwendbar
Flammpunkt/Flammpunktbereich: nicht anwendbar
Verdampfungsgeschwindigkeit: Keine Daten verfügbar
Entzündbarkeit: Keine Daten verfügbar
Explosionsgrenzen: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: Keine Daten verfügbar
Dampfdichte: Keine Daten verfügbar
Dichte: ca. 1,0 - 1,4 g/cm³
Wasserlöslichkeit: unlöslich
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: 9,83 log P(o/w) (Butan-2-on-O,O',O''-(methylsilylidyn)trioxim)
Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine
Anreicherung in Organismen möglich.
1,25 log P(o/w) (O,O',O''-(methylsilylidyn)trioxim 2-pentanon)
Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine
nennenswerte Anreicherung in Organismen nicht zu erwarten.
Selbstentzündungstemperatur: nicht selbstentzündlich
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Viskosität, kinematisch: Keine Daten verfügbar
Explosive Eigenschaften: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Oxidierende Eigenschaften: Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben
Zündtemperatur: > 400 °C
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität

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10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Bei bestimmungsgemässer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen
Reaktionen auf.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen. Von Zündquellen fernhalten.
10.5 Unverträgliche Materialien
Wasser, Säuren, Laugen
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Verbrennen erzeugt schädlichen und giftigen Rauch.
Thermische Zersetzung: Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikologische Wirkungen: Die Aussagen sind von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet. Für das
Produkt als solches liegen keine toxikologischen Daten vor.
Akute Toxizität (oral): Fehlende Daten.
Akute Toxizität (dermal): Fehlende Daten.
Akute Toxizität (inhalativ): Fehlende Daten.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Fehlende Daten.
Schwere Augenschädigung/-reizung: Fehlende Daten.
Sensibilisierung der Atemwege: Fehlende Daten.
Sensibilisierung der Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Enthält 3-(Trimethoxysilyl)propylamin und 2-Octyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische
Reaktionen hervorrufen.
Spezifische Symptome im Tierversuch: nicht sensibilisierend (OECD 406)
Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Fehlende Daten.
Karzinogenität: Fehlende Daten.
Reproduktionstoxizität: Fehlende Daten.
Wirkungen auf und über die Muttermilch: Fehlende Daten.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Fehlende Daten.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Fehlende Daten.
Aspirationsgefahr: Fehlende Daten.
Sonstige Angaben: Angabe zu O,O',O''-(methylsilylidyn)trioxim 2-pentanon:
LD50 Ratte, oral: 1234 mg/kg
LD50 Ratte, dermal: >1782 mg/kg
Angabe zu 2-Pentanon, O,O',O''-(ethenylsilylidyn)trioxim:
LD50 Ratte, oral: < 2000 mg/kg

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Überarbeitet am: 18.8.2017 Gedruckt: 13.8.2021
Version: 8 Sprache: de-CH Seite: 8 von 11
Symptome
Nach Hydrolyse: Bildung von 2-Pentanonoxim. Angabe zu 2-Pentanonoxim: Verursacht
schwere Augenreizung. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Einatmen kann zu Reizungen der Atemwege und Schleimhäute führen.
Bei längerem oder oftmals wiederholtem Hautkontakt: Reizung möglich.
Kann beim Verschlucken gesundheitsschädlich sein.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität: Angabe zu O,O',O''-(methylsilylidyn)trioxim 2-pentanon:
Fischtoxizität: LC50 Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle): >113 mg/L/96h (OECD
203)
Daphnientoxizität: EC50 Daphnia magna (Grosser Wasserfloh): >113 mg/L/48h (OECD 202)
Algentoxizität: ErC50 Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge): 100 mg/L/72h (OECD
201)
Angabe zu 2-Pentanon, O,O',O''-(ethenylsilylidyn)trioxim:
Fischtoxizität: LC50: >117 mg/L/96h (OECD 203)
Daphnientoxizität: EC50 Daphnia magna (Grosser Wasserfloh): 117 mg/L/48h (OECD 202)
Algentoxizität: ErC50 Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge): 103 mg/L/72h (OECD
201)
Fischtoxizität: NOEC Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle): >100 mg/L
Algentoxizität: NOEC Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge): 37 mg/L/3d (OECD 201)
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Sonstige Hinweise: Das Produkt ist biologisch nicht abbaubar.
Verhalten in Kläranlagen: In Kläranlagen kann es mechanisch abgetrennt werden.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Bioakkumulation ist unwahrscheinlich.
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
9,83 log P(o/w) (Butan-2-on-O,O',O''-(methylsilylidyn)trioxim)
Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine Anreicherung in
Organismen möglich.
1,25 log P(o/w) (O,O',O''-(methylsilylidyn)trioxim 2-pentanon)
Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine nennenswerte
Anreicherung in Organismen nicht zu erwarten.
12.4 Mobilität im Boden
Die Substanz ist schwerer als Wasser und sinkt unter.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Daten verfügbar
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Allgemeine Hinweise: Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen

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Überarbeitet am: 18.8.2017 Gedruckt: 13.8.2021
Version: 8 Sprache: de-CH Seite: 9 von 11
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Abfallschlüsselnummer: 08 04 09* = Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere
gefährliche Stoffe enthalten
HZVA = Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung
* = Die Entsorgung ist nachweispflichtig.
Empfehlung: Sondermüllverbrennung mit behördlicher Genehmigung.
Verpackung
Empfehlung: Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften.
Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR/RID, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.2 Ordnungsgemässe UN-Versandbezeichnung
ADR/RID, IMDG, IATA-DGR:
Nicht eingeschränkt
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR/RID, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.4 Verpackungsgruppe
ADR/RID, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.5 Umweltgefahren
Meeresschadstoff: nein
14.6 Besondere Vorsichtsmassnahmen für den Verwender
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.7 Massengutbeförderung gemäss Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäss
IBC-Code
Keine Daten verfügbar

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gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Permafix 145 SIL Bau
Materialnummer PF145
Überarbeitet am: 18.8.2017 Gedruckt: 13.8.2021
Version: 8 Sprache: de-CH Seite: 10 von 11
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften - Schweiz
Verordnung 814.018 über die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOCV)
0 Gew.-%
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Abgabevorschriften: Nur für gewerbliche Verwender.
Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Keine Daten verfügbar
Nationale Vorschriften - Deutschland
Lagerklasse: 11 = Brennbare Feststoffe
Wassergefährdungsklasse:
1 = schwach wassergefährdend
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Weitere Informationen
Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitt 2 und 3:
H226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H311 = Giftig bei Hautkontakt.
H314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H315 = Verursacht Hautreizungen.
H317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 = Verursacht schwere Augenreizung.
H331 = Giftig bei Einatmen.
H400 = Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH208 = Enthält 3-(Trimethoxysilyl)propylamin und 2-Octyl-2H-isothiazol-3-on. Kann
allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH210 = Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Permafix 145 SIL Bau
Materialnummer PF145
Überarbeitet am: 18.8.2017 Gedruckt: 13.8.2021
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Abkürzungen und Akronyme:
ADN: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf Binnenwasserstrassen
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf der Strasse
AS/NZS: Australische/neuseeländische Norm
CAS: Chemical Abstracts Service
CFR: Code of Federal Regulations
CLP: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
DMEL: Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung
DNEL: Abgeleitete Nicht-Effekt-Konzentration
EC50: Effektive Konzentration 50%
EG: Europäische Gemeinschaft
EN: Europäische Norm
EU: Europäische Union
HZVA: Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung
IATA: Verband für den internationalen Lufttransport
IBC-Code: Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur
Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut
IMDG-Code: Gefahrgutvorschriften für den internationalen Seetransport
LC50: Median-Letalkonzentration
LD50: Letale Dosis 50%
log P(o/w): Verteilungskoeffizient Octanol/Wasser
MARPOL: Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung
durch Schiffe
M-Faktor: Multiplikationsfaktor
NOEC: Konzentration ohne beobachtete Wirkung
OSHA: Arbeitsschutzadministration, Amerika
PBT: Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC: Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
REACH: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
vPvB: Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Grund der letzten Änderungen:
Änderung in Abschnitt 2: Kennzeichnung
Änderung in Abschnitt 3: Änderung der Zusammensetzung
Allgemeine Überarbeitung
Erstausgabedatum: 15.1.2010
Datenblatt ausstellender Bereich
Ansprechpartner: siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich
Haftungsausschluss: Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen
unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Sie sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in
diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung
geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt
genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt, verarbeitet oder einer Bearbeitung unterzogen
wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas
anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. Dieses Sicherheitsdatenblatt
enthält nur sicherheitsrelevante Angaben und ersetzt keine Produktinformation oder Produktspezifikation.

 

 

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