Universal Silikon Permafix 143

Artikel-Nr.: 0103
Universal Silikon Permafix 143
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Beschreibung

 

Dauerelastische Premium-Dichtmasse auf Silikonbasis zum Abdichten von Anschluss- und Dehnfugen für nahezu alle Anwendungen am Bau. Geeignet für alle bauüblichen Untergründe im Innen- und Aussenbereich, so auch für Marmor, Terrazzo, Natur- und empfindliche Kunststeine. Ebenso verwendbar für die Verklebung und Verfugung von Spiegeln.

  • Zulässige Gesamtverformung 25%
  • Natursteinverträglich
  • Für den lebensmittelnahen Bereich und im Reinraum geeignet
  • Korrosionsneutral und lösemittelfrei
  • Hohe UV- und Witterungsbeständigkeit
  • Enthält fungizide Wirkstoffe gegen Schimmelbefall

TOP - Fuer hoechste Ansprueche Zulässige Gesamtverformung 25 Prozent UV- und Witterungsbeständig Innen- und Aussenanwendung Diffusionsoffen Bewertung EcoBasis Sehr emissionsarm

 

Permafix 143
All in one, Silicone
Dauerelastische Premium-Dichtmasse auf Silikonbasis zum Abdichten von
Anschluss- und Dehnfugen für nahezu alle Anwendungen am Bau. Geeignet
für alle bauüblichen Untergründe im Innen- und Aussenbereich, so auch für
Marmor, Terrazzo, Natur- und empfindliche Kunststeine. Ebenso verwendbar
für die Verklebung und Verfugung von Spiegeln.
Zul. Gesamtverformung UV- und witterungsbeständig
Innen und aussen Diffusionsoffen
Produktbeschreibung Hochwertiger Einkomponenten-Dichtstoff, der durch Reaktion mit Luftfeuchtigkeit
zu einer elastischen Masse vulkanisiert. Das Produkt ist frei von 2-Butanonoxim
(MEKO) sowie von Methylisobutylketoxim (MIBKO).
Eigenschaften • Zulässige Gesamtverformung 25%
• Korrosionsneutral und lösemittelfrei
• Natursteinverträglich
• Für den lebensmittelnahen Bereich und im Reinraum geeignet
• Hohe UV- und Witterungsbeständigkeit
• Enthält fungizide Wirkstoffe gegen Schimmelbefall
• Reduzierter Oxim-Geruch und MEKO-frei.
Technische Daten Basis Polysiloxane
Vernetzungssystem neutral / Oxim, feuchtigkeitshärtend
Viskosität standfeste Paste
Fungizide Einstellung ja
Dichte (EN ISO 1183) ca. 1.01 g/ml (transparent)
ca. 1.22 g/ml (Farben)
Shore-A-Härte (EN ISO 868) 28 ±3 (transparent)
37 ±3 (Farben)
Zul. Gesamtverformung 25% (ISO 11600)
Elast. Rückstellvermögen > 70% (ISO 7389-B)
E-Modul 100% ca. 0.4 N/mm² (ISO 8339)
Zugfestigkeit (ISO 527-2) 1.3 N/mm² (transparent)
1.6 N/mm² (Farben)
Bruchdehnung > 500% (ISO 527-2)
Volumenschwund < 5% (EN ISO 10563)
Brandverhalten Euroklasse E (EN 13501-1)
Temperaturbeständigkeit -40°C bis +180°C
Verarbeitungstemperatur +5°C bis +35°C
Hautbildungszeit ca. 15 Min. (Transparent ca. 20 Min.)
Vulkanisation nach 24h 2-3 mm
Lagerfähigkeit mindestens 18 Monate (kühl und trocken bei
Temperaturen zwischen +10°C bis +25°C

Lieferform Kartuschen à 310 ml Karton à 12 Kartuschen
Farben
Glanzgrad: matt
* in Anlehnung an RAL-Farbton
Transparent quarz
Weiss 9016*
Weiss 9010*
Hellgrau (9002*)
Fugengrau (7044*)
Fenstergrau 7040
Steingrau 7030
Betongrau 7023
Staubgrau 7037
Schiefergrau 7015
Anthrazit 7016
Jasmin
Beige [Erle / Ahorn]
Sandbeige [Fichte]
Bahamabeige [Eiche hell]
Hellbraun [Buche hell]
Eiche
Mittelbraun [Buche dunkel]
Dunkelbraun [Mahagoni 8016]
Konformitäten • EN 15651-1: F-EXT-INT-CC 25LM
• EN 15651-2: G-CC 25LM
• EN 15651-3: S XS1
• EN 15651-4: PW INT-EXT-CC 25LM
• ISO 16938-1 Naturstein / Pierre naturelle
• ISEGA Lebensmittel / Alimentation
• EN ISO 846 Reinraum / Salle blanche
• EMICODE: EC1 Plus
• ecobau: eco basis
Verarbeitung Vorbereitung der Haftflächen
Die Haftflächen müssen sauber, trennmittelfrei, trocken und tragfähig sein. Staub,
Fette, Öle sowie lose Teile müssen entfernt werden.
Untergrundvorbehandlung
Permafix 143 haftet auf praktisch allen Werkstoffen, teilweise auch ohne Primer.
Bei starker Beanspruchung ist jedoch eine Vorbehandlung mit folgenden Permafix
Primern empfehlenswert (Eigenversuche sind angeraten):
Permafix 190 – Primer
für poröse, saugende, neutrale und alkalische Untergründe wie Beton, Naturstein,
Gasbeton, Faserzement, Putze, Backstein u.dgl. sowie bei Wasserbelastung.
Permafix 191 – Oberflächen-Aktivator
für Metalle, Kunststoffe, Acrylglas, Lasuren, problematische Eloxale und verzinkte
Untergründe.
Die technischen Datenblätter der Primer und die Primer-Tabelle sind zu beachten.
Vorbereitung der Fugen
Die richtige Fugendimensionierung sowie die korrekte Hinterfüllung sind wesentli-
che Voraussetzungen für einwandfreies Verfugen.
Faustregel für die Fugendimensionierung
über 10 mm: Fugenbreite zu Fugentiefe 2:1,
unter 10 mm: Fugenbreite zu Fugentiefe ca. 1:1.
Minimale Fugenbreite 5 mm, maximale Fugenbreite 30 mm.
Eine Haftung der Dichtmasse auf drei Seiten ist zu vermeiden. Fugengrund even-
tuell mit flachem Schaumstoffband überkleben. Zu tiefe Fugen mit Permafix-
Hinterfüllmaterial vorfüllen. Gegen Verunreinigungen, Fugenkanten mit Permafix-
Abdeckband abdecken.
Fugenausfüllung
Permafix 143 mit Auspresspistole satt in die Fugen einspritzen. Bei Winkelan-
schlüssen als Fase aufspritzen. Während der Aushärtung muss auf eine ausrei-
chende Lüftung geachtet werden. Für den chemischen Aushärtungsprozess ist eine
genügende hohe Luftfeuchtigkeit zu gewährleisten (>40%).
Materialverbrauch
Der Materialverbrauch kann gemäss folgender Formel errechnet werden:
Fugenbreite (mm) x Fugentiefe (mm) = ml/lfm.
Fugennachbehandlung
Mit Glättmittel Permafix 175 und Spachtel die Oberfläche vor Beginn der Haut-
bildung nachglätten (kein Spülmittel verwenden).
Um die matte Oberfläche von Permafix 143 nicht zu gefährden, sollte kein bzw. so
wenig Glättmittel wie möglich verwendet werden. Je öfter die Oberfläche mit Glätt-
mittel überarbeitet wird, desto stärker geht der Matt-Effekt verloren und die Fuge
wird glänzender.

Reinigung
Frischer Dichtstoff kann mit Aceton, Waschbenzin oder Isopropanol gereinigt
werden. Ausgehärteter Dichtstoff lässt sich nur noch mechanisch entfernen.
Zu beachten Permafix 143 ist nicht überstreichbar.
Der Einsatz auf Polykarbonat wird nicht empfohlen.
Permafix 143 eignet sich für die Anwendung mit Natursteinen und hochdichten
Kunststeinen. Keine Gefahr von Weichmacherwanderung.
Eine gänzliche Abwesenheit von UV-Strahlen kann eine leichte Verfärbung des
Dichtstoffs verursachen, insbesondere bei der Farbe Transparent.
Permafix 143 ist nicht geeignet für die Verklebung oder Abdichtung von Aqua-
rien.
Der Kontakt mit Produkten, welche Weichmacher freisetzten, wie z.B. Bitumen,
Teer, EPDM, Neopren etc., ist zu vermeiden. Es können ansonsten Verfärbun-
gen auftreten oder sogar zum Verlust der Haftkraft führen.
Ungeeignete Untergründe sind: PE, PP, PTFE.
Keine Anwendung unter andauernden Wasserbelastung.
Nach der Bearbeitung der Fugenoberfläche mit Glättmittel muss sichergestellt
sein, dass die Fugenflanken nicht mit der Flüssigkeit in Kontakt kommen, da
sonst der Dichtstoff nicht auf dem Untergrund haftet. Deshalb wird empfohlen,
nur das Werkzeug ins Glättmittel zu tauchen.
Trotz der fungiziden Ausrüstung sollte die Fugenoberfläche regelmässig gerei-
nigt werden. Starke Verunreinigungen, Ablagerungen oder Seifenreste können
trotzdem zur Pilzentwicklung führen.
Permafix 143 enthält keine halogenhaltigen Treibgase (teilfluorierte Kohlenwas-
serstoffe/HFKW, 2-Chlorpropan), PF (Phenolharz) sowie folgenden Flamm-
schutzmittel: Borate in Zelluloseprodukten, HBCD (Hexabromcyc-lododecan)
TCPP (Tris(2-chlorisopropyl)phosphat) und DKP (Diphenylkresylphosphat).
Empfohlene Hilfsmittel Permafix Primer, Hinterfüllmaterial, Abdeckband, Auspresspistole, Glättmittel
Bemerkungen Die Angaben entsprechen dem derzeitigen Stand der Entwicklung. Sie erheben
keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine fachgerechte und damit erfolgreiche
Verarbeitung der Produkte unterliegt nicht unserer Kontrolle. Eine Gewährleistung
kann deshalb nur für die Güte der Produkte, nicht jedoch für die Verarbeitung
übernommen werden. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders, die Eignung
unserer Produkte für seinen Zweck zu bestimmen. Vorversuche sind empfohlen.

Permafix 143 All in one, Silicone
Materialnummer PF143
Version: 1.1 Überarbeitet am: 13.1.2023 Seite: 1 von 11
Ersetzt Version: 1.0 Gedruckt: 16.1.2023 Sprache: de-CH
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und
des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname: Permafix 143 All in one, Silicone
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Allgemeine Verwendung: Silikon-Dichtstoff
Nur für gewerbliche Verwender
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenbezeichnung: Permapack AG
Strasse/Postfach: Reitbahnstrasse 51
PLZ, Ort: 9401 Rorschach
Schweiz
Telefon: +41 71 844 12 12
Telefax: +41 71 844 12 13
Auskunft gebender Bereich: Anwendungstechnik,
Telefon: +41 (0) 71 844 12 12, E-Mail: info@permapack.ch
1.4 Notrufnummer
Tox. Informationszentrum, Zürich,
Telefon: +41 (0)44 251 51 51 oder Schweiz: 145
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss EG-Verordnung 1272/2008 (CLP)
Dieses Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (CLP)
Gefahrenhinweise: entfällt
Sicherheitshinweise: entfällt
Besondere Kennzeichnung
EUH208 Enthält 2-Octyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
2.3 Sonstige Gefahren
Bei Kontakt mit Wasser setzt das Produkt Methanol frei.
Endokrinschädliche Eigenschaften, Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe: nicht anwendbar
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen:

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäss Verordnung (EG) Nr 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr 2020/878
Permafix 143 All in one, Silicone
Materialnummer PF143
Version: 1.1 Überarbeitet am: 13.1.2023 Seite: 2 von 11
Ersetzt Version: 1.0 Gedruckt: 16.1.2023 Sprache: de-CH
Gefährliche Inhaltsstoffe:
Identifikatoren Bezeichnung
Einstufung
Gehalt
REACH
01-2120004323-76-xxxx
EG-Nr. 484-460-1
CAS 37859-55-5
O,O',O''-(methylsilylidyn)trioxim 2-pentanon
Acute Tox. 4; H302. Eye Irrit. 2; H319.
< 5 %
EG-Nr. 247-761-7
CAS 26530-20-1
2-Octyl-2H-isothiazol-3-on
Acute Tox. 3; H301. Acute Tox. 3; H311. Acute Tox. 2; H330.
Skin Corr. 1; H314. Eye Dam. 1; H318. Skin Sens. 1A; H317.
Aquatic Acute 1; H400. Aquatic Chronic 1; H410. (EUH071).
< 0,0015 %
Schätzwert für die akute Toxizität (ATE):
Oral: 125 mg/kg KG. Dermal: 311 mg/kg KG. Inhalativ, Staub/Nebel: 0,27 mg/L.
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte (SCL):
Skin Sens. 1A; H317: C ≥ 0,0015 %
M-Faktoren:
Aquatic Acute 1: M = 100. Aquatic Chronic 1: M = 100.
Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16.
Zusätzliche Hinweise: Das Produkt enthält: Siliciumdioxid.
Bei Kontakt mit Feuchtigkeit setzt das Produkt Methanol frei.
Die maximalen Arbeitsplatzgrenzwerte sind, soweit erforderlich, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Massnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Massnahmen
Bei Einatmen: Bei Atembeschwerden die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position
ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei andauernden Beschwerden Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt: Betroffene Stellen mit Wasser und Seife abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und
vor erneutem Tragen waschen.
Bei Hautreaktionen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt: Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fliessendem Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei Augenreizung
einen Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken: Mund ausspülen. Niemals darf einem Bewusstlosen etwas über den Mund verabreicht
werden. Arzt hinzuziehen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Kann bei bereits sensibilisierten Personen allergische Reaktionen auslösen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Massnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl, Trockenlöschpulver, Schaum und Kohlendioxid.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl

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Version: 1.1 Überarbeitet am: 13.1.2023 Seite: 3 von 11
Ersetzt Version: 1.0 Gedruckt: 16.1.2023 Sprache: de-CH
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Verbrennen erzeugt schädlichen und giftigen Rauch.
Im Brandfall können entstehen: Stickoxide (NOx), Schwefeloxide, Formaldehyd, Kohlenmonoxid
und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
Zusätzliche Hinweise: Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden.
ABSCHNITT 6: Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Staub nicht einatmen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Geeignete Schutzausrüstung tragen.
Kontaminierte Kleidung wechseln.
Ungeschützte Personen fernhalten.
6.2 Umweltschutzmassnahmen
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Keine grossen Mengen in Gewässer oder in
die Kanalisation gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculit,
Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür
vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Abschnitt 13).
Oder: Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen.
Umgebung gut nachreinigen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmassnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen.
Staubentwicklung vermeiden. Staub nicht einatmen. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
Geeignete Schutzausrüstung tragen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor
erneutem Tragen waschen. Gebrauchsanweisung beachten.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Behälter trocken halten. Vor Feuchtigkeit schützen.
Bei Raumtemperatur lagern.
Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen lagern mit: starken Oxidationsmitteln, Chemikalien.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor

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gemäss Verordnung (EG) Nr 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr 2020/878
Permafix 143 All in one, Silicone
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Version: 1.1 Überarbeitet am: 13.1.2023 Seite: 4 von 11
Ersetzt Version: 1.0 Gedruckt: 16.1.2023 Sprache: de-CH
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert
26530-20-1 2-Octyl-2H-isothiazol-3-
on
Schweiz: MAK Kurzzeit 0,1 mg/m³
(einatembare Fraktion; kann über die Haut
aufgenommen werden)
Schweiz: MAK Langzeit 0,05 mg/m³
(einatembare Fraktion; kann über die Haut
aufgenommen werden)
14808-60-7 Siliciumdioxid Europa: BOELV: TWA 0,1 mg/m³
(Silica,crystalline; alveolengängige Fraktion)
Schweiz: MAK Langzeit 0,15 mg/m³ (alveolengängige Fraktion)
67-56-1 Methanol Europa: IOELV: TWA 260 mg/m³; 200 ppm
(kann über die Haut aufgenommen werden)
Schweiz: MAK Kurzzeit 520 mg/m³; 400 ppm
(kann über die Haut aufgenommen werden)
Schweiz: MAK Langzeit 260 mg/m³; 200 ppm
(kann über die Haut aufgenommen werden)
Biologische Grenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert Parameter Probenahme
67-56-1 Methanol Schweiz: BAT, Urin 30 mg/L Methanol bei Langzeitexposition,
Expositionsende bzw. Schichtende
DNEL/DMEL: Angabe zu O,O',O''-(methylsilylidyn)trioxim 2-pentanon:
DNEL Arbeiter, langzeitig, systemisch, inhalativ: 0,229 mg/m³
DNEL Arbeiter, langzeitig, systemisch, dermal: 0,065 mg/kg bw/d
DNEL Verbraucher, langzeitig, systemisch, inhalativ: 0,057 mg/m³
DNEL Verbraucher, langzeitig, systemisch, dermal: 0,033 mg/kg bw/d
DNEL Verbraucher, langzeitig, systemisch, oral: 0,033 mg/kg bw/d
Angabe zu Methanol:
DNEL Arbeiter, kurzzeitig, systemisch, dermal: 20 mg/kg bw/d
DNEL Arbeiter, langzeitig, systemisch, dermal: 20 mg/kg bw/d
DNEL Arbeiter, langzeitig, systemisch, inhalativ: 130 mg/m³
DNEL Arbeiter, kurzzeitig, systemisch, inhalativ: 130 mg/m³
DNEL Arbeiter, kurzzeitig, lokal, inhalativ: 130 mg/m³
DNEL Arbeiter, langzeitig, lokal, inhalativ: 130 mg/m³
DNEL Verbraucher, langzeitig, systemisch, oral: 4 mg/kg bw/d
DNEL Verbraucher, kurzzeitig, systemisch, oral: 4 mg/kg bw/d
DNEL Verbraucher, langzeitig, systemisch, dermal: 4 mg/kg bw/d
DNEL Verbraucher, kurzzeitig, systemisch, dermal: 4 mg/kg bw/d
DNEL Verbraucher, langzeitig, lokal, inhalativ: 26 mg/m³
DNEL Verbraucher, kurzzeitig, lokal, inhalativ: 26 mg/m³
DNEL Verbraucher, langzeitig, systemisch, inhalativ: 26 mg/m³
DNEL Verbraucher, kurzzeitig, systemisch, inhalativ: 26 mg/m³
Angabe zu Siliciumdioxid:
DNEL Arbeiter, langzeitig, lokal, inhalativ: 4 mg/m³

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gemäss Verordnung (EG) Nr 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr 2020/878
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Version: 1.1 Überarbeitet am: 13.1.2023 Seite: 5 von 11
Ersetzt Version: 1.0 Gedruckt: 16.1.2023 Sprache: de-CH
PNEC: Angabe zu O,O',O''-(methylsilylidyn)trioxim 2-pentanon:
PNEC Wasser (Süsswasser): 0,1 mg/L
PNEC Wasser (Meerwasser): 0,01 mg/L
PNEC Sediment (Süsswasser): 0,569 mg/kg dw
PNEC Sediment (Meerwasser): 0,057 mg/kg dw
PNEC Kläranlage: 2,15 mg/L
PNEC Boden: 0,044 mg/kg dw
Angabe zu Siliciumdioxid:
PNEC Umwelt, oral (Futter): 60.000 mg/kg
Angabe zu Methanol:
PNEC Wasser (Süsswasser): 154 mg/L
PNEC Wasser (Meerwasser): 15,4 mg/L
PNEC Sediment (Süsswasser): 570,04 mg/kg
PNEC Sediment (Meerwasser): 57,04 mg/kg
PNEC Boden: 23,5 mg/kg
PNEC Kläranlage: 100 mg/L
PNEC Wasser (Süsswasser) periodische Freisetzung: 1540 mg/L
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Bei Staubentwicklung: Staub sollte unmittelbar am Entstehungsort abgesaugt werden.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz: Bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist ein Atemschutzgerät zu tragen.
Bei Staubbildung: Filter Typ A-P2 gemäss EN 14387 benutzen.
Handschutz: Schutzhandschuhe gemäss EN 374.
Handschuhmaterial: Butylkautschuk, Nitrilkautschuk
Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): 240 min.
Schichtstärke: 0,5 mm. Die Durchbruchzeiten gemäss EN 16523-1/2 wurden nicht unter
Praxisbedingungen ermittelt. Es wird daher eine maximale Tragezeit, die 50 % der
Durchbruchzeit entspricht, empfohlen.
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und
Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Augenschutz: Dicht schliessende Schutzbrille gemäss EN 166.
Körperschutz: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Schutz- und Hygienemassnahmen:
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Staub nicht einatmen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Siehe "6.2 Umweltschutzmassnahmen".
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand bei 20 °C und 101,3 kPa fest
Form: Pastös
Farbe: Verschieden, je nach Einfärbung
Geruch: Charakteristisch
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Keine Daten verfügbar
Siedebeginn und Siedebereich: Keine Daten verfügbar

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Version: 1.1 Überarbeitet am: 13.1.2023 Seite: 6 von 11
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Entzündbarkeit: Keine Daten verfügbar
Obere/untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenzen:UEG (Untere Explosionsgrenze): Nicht anwendbar
OEG (Obere Explosionsgrenze): Nicht anwendbar
Flammpunkt/Flammbereich: Nicht anwendbar
Zündtemperatur: Nicht anwendbar
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
pH-Wert: Nicht anwendbar
Viskosität, kinematisch: Keine Daten verfügbar
Wasserlöslichkeit: Unlöslich
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: 1,25 log P(o/w) (O,O',O''-(methylsilylidyn)trioxim 2-pentanon, (OECD 117))
Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine nennenswerte
Anreicherung in Organismen nicht zu erwarten.
Dampfdruck: Keine Daten verfügbar
Dichte: 1,04 g/cm³
Dampfdichte: Nicht anwendbar
Partikeleigenschaften: Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben
Explosive Eigenschaften: Keine Daten verfügbar
Oxidierende Eigenschaften: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Verdampfungsgeschwindigkeit: Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Bei Kontakt mit Wasser setzt das Produkt Methanol frei.
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Vor Feuchtigkeit schützen. Vor starker Hitze und Licht schützen.
10.5 Unverträgliche Materialien
Vor Feuchtigkeit schützen., Wasser, starke Oxidationsmittel, Chemikalien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte, wenn die Vorschriften für die Lagerung und Umgang
beachtet werden.
Thermische Zersetzung: Keine Daten verfügbar
gedruckt von Permapack mit Qualisys SUMDAT

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gemäss Verordnung (EG) Nr 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr 2020/878
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Materialnummer PF143
Version: 1.1 Überarbeitet am: 13.1.2023 Seite: 7 von 11
Ersetzt Version: 1.0 Gedruckt: 16.1.2023 Sprache: de-CH
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Toxikologische Wirkungen: Die Aussagen sind von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet. Für das Produkt
als solches liegen keine toxikologischen Daten vor.
Akute Toxizität (oral): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ATEmix (berechnet): > 2.000 mg//kg
Akute Toxizität (dermal): Fehlende Daten.
Akute Toxizität (inhalativ): Fehlende Daten.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Schwere Augenschädigung/-reizung: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierung der Atemwege: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Sensibilisierung der Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt. Enthält 2-Octyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Karzinogenität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reproduktionstoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Wirkungen auf und über die Muttermilch: Fehlende Daten.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Fehlende Daten.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Fehlende Daten.
Aspirationsgefahr: Fehlende Daten.
11.2 Angaben über sonstige Gefahren
Endokrinschädliche Eigenschaften:
Keine Daten verfügbar
Sonstige Angaben: Angabe zu O,O',O''-(methylsilylidyn)trioxim 2-pentanon:
LD50 Ratte, oral: 1.234 mg/kg bw (OECD 425)
NOAEL Ratte: < 200 mg/kg bw/d OECD 416
NOAEL Ratte: 17 mg/kg bw/d OECD 422
Angabe zu 2-Octyl-2H-isothiazol-3-on:
ATE oral: 125 mg/kg
ATE dermal: 311 mg/kg
ATE inhalativ (Stäube/Nebel): 0,27 mg/L
Angabe zu Siliciumdioxid:
LD50 Ratte, oral: >5.000 mg/kg.
LD50 Kaninchen, dermal: >2.000 mg/kg bw/d
LC50 Ratte, inhalativ: >5,01 mg/L/4h.
Bei Kontakt mit Feuchtigkeit setzt das Produkt Methanol frei.
Angabe zu Methanol:
LD50 Ratte, oral: 1.187 mg/kg bw
LD50 Kaninchen, dermal: 17.100 mg/kg
LC50 Ratte, inhalativ: 43,68 mg/L/6h.
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SICHERHEITSDATENBLATT
gemäss Verordnung (EG) Nr 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr 2020/878
Permafix 143 All in one, Silicone
Materialnummer PF143
Version: 1.1 Überarbeitet am: 13.1.2023 Seite: 8 von 11
Ersetzt Version: 1.0 Gedruckt: 16.1.2023 Sprache: de-CH
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität: Angabe zu O,O',O''-(methylsilylidyn)trioxim 2-pentanon:
Fischtoxizität:
LC50 Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle): > 113 mg/L/96h (OECD 203)
NOEC Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle): 113 mg/L/96h
Daphnientoxizität:
EC50 Daphnia magna (Grosser Wasserfloh): > 113 mg/L/48h (OECD 202)
Daphnientoxizität: NOEC Daphnia magna (Grosser Wasserfloh): > 113 mg/L/48h (OECD 202)
Algentoxizität: NOEC
Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge), Wachstumrate: 36 mg/L/72h (OECD 201)
Algentoxizität:
EC50 Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge), Wachstumrate: 88 mg/L/72h (OECD 201)
Angabe zu 2-Octyl-2H-isothiazol-3-on:
Fischtoxizität:
LC50 Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle): 0,036 mg/L/96h (OECD 203)
Akute (kurzfristige) Toxizität für Krebstiere
EC50: 0,42 mg/L/48h (OECD 202)
Algentoxizität:
EC50 Scenedesmus subspicatus: 0,084 mg/L/72h, (OECD 201)
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Sonstige Hinweise: Angabe zu O,O',O''-(methylsilylidyn)trioxim 2-pentanon:
Biologische Abbaubarkeit: 1 %/28 d (OECD 301B), nicht leicht abbaubar.
Angabe zu 2-Octyl-2H-isothiazol-3-on:
Biologische Abbaubarkeit: 25 %, nicht leicht abbaubar.
Angabe zu Methanol:
Biologische Abbaubarkeit: 99%/28 d (OECD 301D), leicht abbaubar.
Angabe zu Siliciumdioxid:
Biologische Abbaubarkeit: Abiotischer Abbau.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
1,25 log P(o/w) (O,O',O''-(methylsilylidyn)trioxim 2-pentanon, (OECD 117))
Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine nennenswerte Anreicherung
in Organismen nicht zu erwarten.
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Daten verfügbar
12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften
Keine Daten verfügbar
12.7 Andere schädliche Wirkungen
AOX-Hinweis: Das Produkt enthält keine organisch gebundenen Halogene, die zu AOX-Werten führen.
Allgemeine Hinweise: Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen

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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Empfehlung: 07 02 17: Siliconhaltige Abfälle, andere als die in 07 02 16 genannten.
08 04 10: Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09
fallen.
Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften.
Ausgehärtet: Kann auf einer Hausmülldeponie beseitigt werden.
Verpackung
Abfallschlüsselnummer: 15 01 02 = Verpackungen aus Kunststoff
Empfehlung: Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften.
Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Nicht kontaminierte und
restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.2 Ordnungsgemässe UN-Versandbezeichnung
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
Nicht eingeschränkt
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.4 Verpackungsgruppe
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.5 Umweltgefahren
Umweltgefährlich: Stoff/Gemisch ist nach den Kriterien der
UN-Modellvorschriften nicht für die Umwelt gefährlich.
Meeresschadstoff - IMDG: nein
14.6 Besondere Vorsichtsmassnahmen für den Verwender
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäss IMO-Instrumenten
Keine Daten verfügbar

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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für
den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften - Schweiz
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Mutterschutzverordnung (SR 822.111.52): Schwangere Frauen und stillende Mütter dürfen bei
ihrer Arbeit nur dann mit dieser Zubereitung in Kontakt kommen oder dieser ausgesetzt
werden, wenn auf Grund einer Risikobeurteilung durch eine Fachperson feststeht, dass im
Kontext mit den Tätigkeiten und den getroffenen Schutzmassnahmen die Exposition zu keinen
Schädigungen für Mutter und Kind führt.
Jugendliche in der beruflichen Grundbildung dürfen nur mit diesem Produkt arbeiten, wenn dies
in der jeweiligen Bildungsverordnung zur Erreichung ihres Ausbildungszieles vorgesehen ist,
die Voraussetzungen des Bildungsplans erfüllt sind und die geltenden Altersbeschränkungen
eingehalten werden. Jugendliche, die keine berufliche Grundbildung absolvieren, dürfen nicht
mit diesem Produkt arbeiten. Als Jugendliche gelten Arbeitnehmer beider Geschlechter bis
zum vollendeten 18. Altersjahr.
Abgabevorschriften: Nur für gewerbliche Verwender.
Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten
Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC):
0,9 Gew.-%
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Keine Daten verfügbar
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitt 2 und 3:
H301 = Giftig bei Verschlucken.
H302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H311 = Giftig bei Hautkontakt.
H314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 = Verursacht schwere Augenschäden.
H319 = Verursacht schwere Augenreizung.
H330 = Lebensgefahr bei Einatmen.
H400 = Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
EUH071 = Wirkt ätzend auf die Atemwege.
EUH208 = Enthält 2-Octyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH210 = Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Grund der letzten Änderungen: Allgemeine Überarbeitung
Erstausgabedatum: 17.10.2022
Datenblatt ausstellender Bereich:siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich

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Materialnummer PF143
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Abkürzungen und Akronyme: Acute Tox.: Akute Toxizität
ADN: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
AGW: Arbeitsplatzgrenzwert
AOX: Adsorbierbare organische Halogenverbindungen
Aquatic Acute: Gewässergefährdend - akut
Aquatic Chronic: Gewässergefährdend - chronisch
AS/NZS: Australische/neuseeländische Norm
ATE: Schätzwert der akuten Toxizität
CAS: Chemical Abstracts Service
CFR: Code of Federal Regulations
CLP: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
DMEL: Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung
DNEL: Abgeleitete Nicht-Effekt-Konzentration
EC50: Effektive Konzentration 50%
EG: Europäische Gemeinschaft
EN: Europäische Norm
EQ: Freigestellte Mengen
EU: Europäische Union
EWG: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
Eye Dam.: Augenschädigung
Eye Irrit.: Reizwirkung auf die Augen
IATA: Verband für den internationalen Lufttransport
IATA-DGR: Verband für den internationalen Lufttransport – Gefahrgutvorschriften
IBC-Code: Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut
IMDG-Code: Gefahrgutvorschriften für den internationalen Seetransport
KG: Körpergewicht
LC50: Median-Letalkonzentration
LD50: Letale Dosis 50%
log P(o/w): Verteilungskoeffizient Octanol/Wasser
MAK: Maximale Arbeitsplatz-Konzentration
MARPOL: Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe
M-Faktor: Multiplikationsfaktor
NOAEL: Dosis ohne beobachtbare schädliche Wirkung
NOEC: Konzentration ohne beobachtete Wirkung
OECD: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OSHA: Arbeitsschutzadministration, Amerika
PBT: Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC: Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
REACH: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
Skin Corr.: Ätzwirkung auf die Haut
Skin Sens.: Sensibilisierung der Haut
TRGS: Technische Regeln für Gefahrstoffe
UEG: Untere Explosionsgrenze
vPvB: Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Haftungsausschluss: Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Sie sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren
Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte.
Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt, verarbeitet oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem
Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. Dieses Sicherheitsdatenblatt enthält nur
sicherheitsrelevante Angaben und ersetzt keine Produktinformation oder Produktspezifikation

 

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